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Bund fördert Gemeinden im Landkreis Tübingen mit über 3,6 Millionen Euro beim Breitbandausbau

Bund fördert Gemeinden im Landkreis Tübingen mit über 3,6 Millionen Euro beim Breitbandausbau

Kurz vor Weihnachten durften sich acht Bürgermeister aus dem Landkreis Tübingen über umfangreiche Fördermittel des Bundes zur Breitbanderschließung in Gewerbegebieten freuen. Die CDU-Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit Annette Widmann-Mauz MdB wirbt seit dem Start der Breitbandinitiative des Bundes 2015 intensiv für die Fördermittel des zuständigen Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.
„Für die digitale Zukunft des Landkreises Tübingen war heute ein besonders erfolgreicher Tag. Ich freue mich sehr, dass Mössingens Oberbürgermeister Michael Bulander einen Zuschuss von 450.780 Euro, die Bürgermeister aus Dußlingen und Neustetten, Thomas Hölsch und Gunter Schmid Bescheide von 775.581 und 133.221 Euro sowie der erste Bürgermeister von Rottenburg Thomas Weigel über 608.633 Euro aus den Händen meines Amtskollegen Staatssekretär Rainer Bomba (CDU) im Bundesverkehrsministerium entgegen nehmen konnten. Die Zuwendungen sind vor allem für die Versorgung mit Glasfaserkabeln von Gewerbegebieten gedacht, um die lokale Wirtschaft mit schnellem Internet zu stärken. Weitere Bescheide wurden zudem für Gomaringen (195.280 Euro), Hirrlingen (353.796 Euro), Ofterdingen (569.014 Euro) und Tübingen (529.320 Euro) ausgestellt. Alles in allem erhält der Wahlkreis damit über 3,6 Millionen Euro des Bundes für den Breitbandausbau vor Ort. Hinzu kommen ebenfalls noch anteilige Zuschüsse des Landes pro Ausbauprojekt“, erläutert Widmann-Mauz MdB. Mehr hier. 

Foto v.l.n.r.: Bürgermeister Thomas Weigel, Oberbürgermeister Michael Bulander, Staatssekretär Rainer Bomba, Bürgermeister Gunter Schmid und Bürgermeister Thomas Hölsch

Bund fördert unabhängige Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung in Hechingen

Bund fördert unabhängige Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung in Hechingen

Behinderte Menschen haben ein Recht auf selbstbestimmte Teilhabe und Gleichstellung. Damit dieser Anspruch im Alltag auch umgesetzt werden kann, fördert der Bund Informationsstellen zur „Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung“. Ab Januar 2018 wird eine solche Beratungsstelle in Hechingen gefördert. Das Ziel der Bundesregierung ist es, in allen Lebensbereichen die Teilhabechancen für Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Gerade in ländlichen Regionen wie dem Zollernalbkreis ist der Zugang zu Informationen und Beratungsleistungen nicht immer einfach. Diese Lücke schließt der Bund mit einem Zuschuss von über 245.000 Euro für eine „Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung“ im Gesundheitszentrum Hechingen auf dem St.-Luzen-Weg. Unter der Trägerschaft der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe behinderter Menschen Baden-Württemberg e. V. wird es künftig einen Beratungsservice geben. Das Besondere daran ist, das sogenannte „Peer Counseling“- die Beratung von Menschen mit Behinderungen oder deren Angehörige durch Menschen mit Behinderungen. Durch die Hilfe von Betroffenen für Betroffene soll die Eigenverantwortung und Selbstbestimmung der Leistungsberechtigten gefördert werden. So hilft die Erfahrungsnähe der Berater dabei, die eigene Lebensplanung von Menschen mit Behinderung möglichst praxisnah zu gestalten. Im Fokus stehen u. a. die Beantragung und Vermittlung passender und auf die individuelle Situation zugeschnittener Leistungen und Teilhabemöglichkeiten. Helfende und erfahrene Hände und ein direktes Gespräch sind für viele Betroffene oder ihre Angehörigen unverzichtbar, um sich einen Überblick über die verschiedenen Leistungen im Rehabilitations- und Teilhaberecht oder bei der Eingliederungshilfe zu verschaffen. Der Service erfolgt unentgeltlich durch eine beratende Vollzeitstelle vor Ort, die barrierefrei erreicht werden kann. Angebote wie diese stärken die soziale Daseinsvorsorge im ländlichen Raum und lassen unserer Gesellschaft enger zusammenzurücken. Deshalb hat die Union die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Stadt und Land zu einem Schwerpunkt ihrer Politik gemacht und wird dieses Ziel in allen wichtigen Bereichen wie Bildung, Beschäftigung, Digitalisierung und öffentliche Infrastruktur weiter vorantreiben.

Schwangerschaftsabbruch keine ärztliche Dienstleistung wie jede andere

Schwangerschaftsabbruch keine ärztliche Dienstleistung wie jede andere

Mehrere SPD-geführte Bundesländer haben heute im Bundesrat eine Initiative gestartet, um den § 219 a StGB – Verbot von Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft – zu streichen. Die Parlamentarische Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz sieht hingegen keinen Anlass, die bewährte Regelung zu verändern. Ein Schwangerschaftsabbruch ist keine ärztliche Dienstleistung wie jede andere, ist Annette Widmann-Mauz überzeugt. Sie verweist im Interview mit der Tageszeitung „Die Welt“ auf das bestehende Informations- und Beratungssystem, das der besonderen Konfliktsituation der betroffenen Frauen Rechnung trage, hin. „Dort erhalten Frauen alle notwendigen medizinischen Informationen, auch über Ärzte, die Abbrüche vornehmen. Sie können hier aber auch über persönliche, soziale und ethische Fragen sprechen – und zwar in einem geschützten Raum, der frei ist von wirtschaftlichen Interessen“, erläutert die Vorsitzende der Frauen Union.