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Digitaler Talk – Women after Work am 5. Juli 2021 um 18 Uhr

Digitaler Talk – Women after Work am 5. Juli 2021 um 18 Uhr

Digitalisierung und Internationalisierung verändern unsere Art zu leben, zu arbeiten und zu führen. Dies stellt uns vor große Herausforderungen, bietet aber laut Experten vor allem auch große Chancen für Frauen. Denn ob Flexibilität, Kommunikationsfähigkeit oder Veränderungsbereitschaft, Frauen bringen in der Regel genau jene Eigenschaften mit, die für das Arbeiten in der Welt von morgen von Vorteil sind.

Was braucht es darüber hinaus, um starre Hierarchien und das Arbeiten nach „Schema F“ aufzubrechen? Was können Unternehmen und Politik tun, um kreative Arbeitsumfelder zu fördern und flexible Arbeitsmodelle zu ermöglichen? Diese und weitere Fragen möchte ich gerne im Rahmen eines digitalen Talks

Women after Work: „Digital, international und weiblich –

Warum Frauen in der Arbeitswelt von morgen punkten werden!“

am Montag, 5. Juli 2021, von 18:00 – 20:00 Uhr

mit weiblichen Führungskräften aus Unternehmen, Verwaltung, Vereinen und Kommunalpolitik sowie jungen Frauen, die gerade am Anfang ihrer Karriere stehen, diskutieren. Ich freue mich sehr, Sie zu diesem Austausch mit den stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion

Dr. Katja Leikert MdB und Nadine Schön MdB

einladen zu können. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind herzlich eingeladen, sich aktiv an der Diskussion zu beteiligen.

Die Videokonferenz wird über die Anwendung Cisco Webex stattfinden. Zur Veranstaltung gelangen Sie über folgenden Link: https://bit.ly/3zBJ1tI

Für eine Weitergabe der Einladung zu dieser Veranstaltung im Kreis Ihrer Kolleginnen, Freundinnen sowie weiterer Interessierter, wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Ich freue mich auf Ihre Teilnahme!

„Miteinander auf Tour“ Widmann-Mauz startet Tour durch den Wahlkreis Tübingen-Hechingen und ist vor Ort in Betrieben, Vereinen und Organisationen mit Bürgerinnen und Bürgern im Gespräch.

„Miteinander auf Tour“ Widmann-Mauz startet Tour durch den Wahlkreis Tübingen-Hechingen und ist vor Ort in Betrieben, Vereinen und Organisationen mit Bürgerinnen und Bürgern im Gespräch.

Die Pandemie ebbt ab, das Wetter ist toll, Menschen können wieder zusammenkommen. Die Bundestagsabgeordnete des Wahlkreises Tübingen-Hechingen Annette Widmann-Mauz ergreift diese Chance und wird in den kommenden Wochen in vielen Gemeinden im Wahlkreis Station machen. Dazu erklärt Widmann-Mauz:

„Beschäftigte in Betrieben, ehrenamtlich Aktive in Vereinen und Organisationen – sie alle haben anstrengende Monate der Pandemie hinter sich. Das persönliche Gespräch und der Besuch vor Ort waren aufgrund von Corona nur eingeschränkt möglich. Deshalb möchte ich jetzt die Möglichkeit nutzen und zu Ihnen vor Ort kommen. Lassen Sie uns miteinander nach vorne schauen! Lassen Sie uns über die aktuellen Herausforderungen in Ihrer Gemeinde sprechen und diese zusammen anpacken – aus Verantwortung, wegen morgen!“

Was bewegt Sie vor Ort? Vor welchen Herausforderungen steht Ihr Betrieb? In welchem Rahmen können Sie in Ihrem Verein wieder Sport machen oder zusammen musizieren? – Darüber will sich Annette Widmann-Mauz MdB mit den Bürgerinnen und Bürgern austauschen und dafür geht sie ab Donnerstag, den 17. Juni „Miteinander auf Tour“. Haben auch Sie einen Verein, ein Projekt oder ein Unternehmen, welches Frau Widmann-Mauz auf Ihrer Tour durch den Wahlkreis Tübingen-Hechingen besuchen soll? Dann freuen wir uns über Ihren Vorschlag per E-Mail an: annette.widmann-mauz.wk@bundestag.de oder telefonisch: 07071-32314.

Zum Startschuss für die Tour geht es für Annette Widmann-Mauz am Donnerstag, den 17. Juni zunächst in die Gemeinde Rangendingen. Gemeinsam mit Bürgermeister Manfred Haug wird sie von 14.30 Uhr bis 15.30 Uhr die Firma Tubex GmbH und anschließend von 15.45 Uhr bis 16.30 Uhr das Medizintechnik-Unternehmen 3mach GmbH besuchen. Von 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr wird sie in Rangendingen unterwegs sein, um mit Bürgerinnen und Bürgern im Freien ins Gespräch zu kommen. Nutzen auch Sie diese Chance zum Austausch!

Widmann-Mauz MdB: Menschenrechte, Mittelstand und Marktwirtschaft – Verantwortung im Miteinander

Widmann-Mauz MdB: Menschenrechte, Mittelstand und Marktwirtschaft – Verantwortung im Miteinander

Bundestag beschließt Sorgfaltspflichtengesetz zur Wahrung von Menschenrechten in internationalen Lieferketten

Der Bundestag hat heute das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten beschlossen. Nach intensiven Verhandlungen konnte sich die Koalition in der letzten Woche auf einen Kompromiss einigen, der wirksam für den Menschenrechtsschutz und zugleich umsetzbar für die Wirtschaft ist. Dazu erklärt die Wahlkreisabgeordnete für Tübingen-Hechingen, Staatsministerin Annette Widmann-Mauz MdB:

„Ich bin sehr froh, dass wir uns mit unserem Vorschlag für ein gutes, wirksames und umsetzbares Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz durchsetzen konnten. Es war kein leichter Weg zu diesem Kompromiss, aber wir haben Wort gehalten. Wir stehen als Partei zur praktischen politischen Verantwortung aus dem christlichen Menschenbild – das spiegelt das Gesetz wider. Es war unser zentrales Anliegen, eine Lösung zu finden, die Menschenrechte, Mittelstand und Marktwirtschaft nicht als Gegensätze, sondern im Miteinander begreift. Genau das ist Soziale Marktwirtschaft und genau dafür steht die CDU.“

Staatsministerin Annette Widmann-Mauz MdB weiter: „Ich habe die Initiative meines Kollegen, Bundesentwicklungsminister Dr. Gerd Müller, für ein Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz von Beginn an unterstützt. Unsere Wirtschaft profitiert in besonderem Maße von Globalisierung und internationalen Lieferketten. Deshalb liegt es auch in unser aller Verantwortung, den weltweiten Schutz von Menschenrechten und Umwelt in den Handelsbeziehungen zu gewährleisten. Zugleich stellen wir sicher, dass das Gesetz gerade für unsere Mittelständler auch umsetzbar ist. Denn einen wirksamen und nachhaltigen Schutz von Menschenrechten erreichen wir nur im Miteinander mit Wirtschaft und internationalen Partnern.“

In den Beratungen ist eine hinsichtlich der Beachtung der Menschenrechte in den Handelsbeziehungen wirksame, aber auch für die Wirtschaft umsetzbare Einigung gefunden worden. Eine neue zusätzliche zivilrechtliche Haftung der Unternehmen ist ausgeschlossen, das hat die Union im parlamentarischen Verfahren klarstellen können. Auch ist es der Union gelungen, eine Vielzahl von Verfahrensregeln so zu gestalten, dass den Unternehmen weder rechtlich noch faktisch Unmögliches abverlangt wird. So ist klargestellt, dass die menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten faktisch eine Bemühenspflicht darstellen. Das heißt Unternehmen werden nicht zur Garantie eines Erfolges verpflichtet, sondern zur Durchführung der konkreten Maßnahmen.
Die vom Gesetz betroffenen Unternehmen müssen im eigenen Geschäftsbereich und beim unmittelbaren Zulieferer eine Risikoanalyse zur Ermittlung nachteiliger Auswirkungen auf Menschenrechte durchführen und zur Abwendung Präventions- und Abhilfemaßnahmen ergreifen.

Ziel des heute verabschiedeten Gesetzes ist es, die Einhaltung von Menschenrechten in der Lieferkette der Unternehmen zu stärken und Rechtsklarheit für die Wirtschaft zu schaffen. Künftig sollen in Deutschland ansässige Unternehmen ab einer bestimmten Größe verpflichtet werden, ihrer Verantwortung in der Lieferkette durch die Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten besser nachzukommen. Um Wettbewerbsnachteile deutscher Unternehmen zu vermeiden, gilt das Gesetz ebenso für ausländische Zweigniederlassungen in Deutschland ohne eigene Rechtspersönlichkeit, die die definierten Größen überschreiten.

Das Gesetz wird ab 2023 verbindlich gelten für große Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten in Deutschland (ca. 600 Unternehmen), und ab 2024 dann für alle Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten in Deutschland (ca. 2.900 Unternehmen).

Widmann-Mauz MdB: Bewerbungsaufruf für das Parlamentarische Patenschafts-Programm

Widmann-Mauz MdB: Bewerbungsaufruf für das Parlamentarische Patenschafts-Programm

Ein Schuljahr an einer amerikanischen High School verbringen oder in einem amerikanischen Betrieb arbeiten und daneben Teil einer Gastfamilie werden und neue Freundschaften schließen – das bietet das Parlamentarische Patenschafts-Programm (PPP) des Deutschen Bundestags. Als Patenabgeordnete ermöglicht die Wahlkreisabgeordnete für Tübingen-Hechingen, Staatsministerin Annette Widmann-Mauz MdB, schon seit vielen Jahren Schülern, jungen Berufstätigen und Auszubildenden den Aufenthalt in den USA. In der derzeit laufenden Bewerbungsphase für das Jahr 2022/23 hofft sie wieder auf viele Bewerbungen aus dem Wahlkreis:

„Die Corona-Pandemie ging für Jugendliche mit sehr großen Einschränkungen und Entbehrungen einher. Viele Möglichkeiten, neue Erfahrungen zu sammeln oder neue Freundschaften zu schließen, waren während der Pandemie nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich. Umso mehr freue ich mich darauf, im kommenden Jahr wieder einen Stipendiaten oder eine Stipendiatin während eines Austauschjahrs in den USA zu begleiten. Das Parlamentarische Patenschafts-Programm ist eine tolle Gelegenheit, auf ganz vielfältige Weise unvergessliche und prägende Erfahrungen zu sammeln. Als Juniorbotschafter übernehmen die Jugendlichen zugleich Verantwortung, indem sie unsere Heimat in den USA vertreten. Die Chancen stehen gut, dass das Programm im kommenden Jahr wieder vollständig umgesetzt werden kann.“

Seit 1983 dürfen sich jedes Jahr 360 junge Menschen aus Deutschland und 350 Jugendliche aus den USA über ein PPP-Stipendium freuen. Im Rahmen des Austauschprogramms des Deutschen Bundestages und des US-Kongresses leben sie als Botschafter ihrer Heimat für zehn Monate im jeweils anderen Land. Neben dem Vollstipendium für den Aufenthalt beinhaltet das PPP-Stipendium auch ein Vor- und Nachbereitungsseminar, einen begleiteten Hin- und Rückflug sowie eine umfassende Betreuung vor Ort. Schüler, junge Berufstätige und Auszubildende aus dem Wahlkreis Tübingen-Hechingen, die sich für das Austauschprogramm interessieren, können sich noch bis zum 10. September 2021 für die PPP-Stipendien unter www.bundestag.de/ppp bewerben. Dort finden sich auch alle weiteren Informationen über das Bewerbungsverfahren und die Organisation des Programms. Bewerbungsberechtigt sind Schülerinnen und Schüler, die zwischen 15 und 18 Jahre alt sind, und junge Berufstätige bis zu einem Alter von 24 Jahren.

Respekt! Altenpflege in und nach der Pandemie. Videokonferenz mit dem Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung Staatssekretär Andreas Westerfellhaus

Respekt! Altenpflege in und nach der Pandemie. Videokonferenz mit dem Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung Staatssekretär Andreas Westerfellhaus

Die Corona-Pandemie hat die Altenpflege in stationären Einrichtungen und Pflegediensten vor enorme Herausforderungen gestellt, die die Beschäftigten, Bewohnerinnen und Bewohner sowie ihre Angehörigen bis an den Rand ihrer Kräfte gebracht haben. Vor allem zu Beginn der Pandemie verzeichneten Altenpflegeheime besonders hohe Infektions- und Todeszahlen. Viele Pflegekräfte fühlen sich durch den regelmäßigen Umgang mit Leid und Tod emotional und seelisch überlastet. Dazu kommt die Einsamkeit und Isolation vieler Bewohnerinnen und Bewohner, mit der sie umgehen müssen. Nicht zuletzt haben sich die Pflegekräfte seit Beginn der Pandemie einem großen Risiko ausgesetzt, selbst an Corona zu erkranken. Was muss getan werden, um der Überlastung und den psychischen Folgen der Pandemie für Altenpflegekräfte zu begegnen? Wie kann die Attraktivität des Altenpflegeberufs insgesamt gesteigert und zukunftssicher aufgestellt werden?

Diese Fragen möchte Staatsministerin Annette Widmann-Mauz mit Interessierten, engagierten Vertreterinnen und Vertretern von Altenpflegeeinrichtungen und Pflegediensten sowie pflegenden Angehörigen diskutieren und lädt ein zur Videoveranstaltung

„Respekt! Altenpflege in und nach der Pandemie.“
am Donnerstag, den 10. Juni 2021
von 19:30 Uhr bis 21:00 Uhr mit
Staatssekretär Andreas Westerfellhaus
Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung
Angela Krohmer
Regionalleiterin Samariterstiftung Altenhilfe Tübingen/Gäu und
Kaspar Pfister
Inhaber der BeneVit Gruppe

Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind herzlich eingeladen, sich aktiv an der Diskussion zu beteiligen. Die Videokonferenz wird über die Anwendung Cisco Webex stattfinden. Zur Veranstaltung gelangen Sie über folgenden Link: https://bit.ly/2Tt6n4h. Eine Anmeldung ist nicht notwendig.