Das Bundesverfassungsgericht hat in dieser Woche Teile der Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition von 2023 als verfassungswidrig erklärt. Das Bundesverfassungsgericht hat die neu eingeführte Zweitstimmendeckung zwar als mit dem Grundgesetz vereinbar bewertet, jedoch nicht die 5%-Sperrklausel in ihrer jetzigen Form (ohne Grundmandatsklausel). Dazu äußerten sich die Bundestagsabgeordnete für Tübingen-Hechingen, Annette Widmann-Mauz MdB, sowie die Vorsitzenden der CDU-Kreisverbände Zollernalb und Tübingen, Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut MdL und Christoph Naser.

Annette Widmann-Mauz MdB: „Das ist eine erneute Klatsche für die Ampel-Regierung vor dem Bundesverfassungsgericht. Auch wenn wir das Ziel teilen, dass der Bundestag wieder kleiner werden muss, ist es völlig unverständlich, dass die über 75 Jahre bewährte staatspolitische Praxis geändert werden soll, bei der einem Wahlkreisgewinner auch das Mandat zugesprochen wird. In keinem einzigen westlichen demokratischen Land, in dem in Wahlkreisen Bewerber aufgestellt und gewählt werden, wird dem Gewinner anschließend das Mandat verweigert. Der Zweck heiligt nicht jedes Mittel.“

Widmann-Mauz MdB weiter: „Dieses neue Prinzip, nach dem der Gewinner des Wahlkreises für den Einzug ins Parlament auch mit entsprechend vielen Zweitstimmen gewählt werden muss, führt zu einer Aushöhlung des Personalitätsprinzips und damit einer Abwertung der Arbeit der Wahlkreisabgeordneten. Die Konsequenz eines reinen Verhältniswahlsystems ist, dass in Bundesländern wie Baden-Württemberg Wahlkreismandate gekappt werden. Das wird nur dann unwahrscheinlicher, wenn weniger kleine Parteien in den Bundestag einziehen. Leihstimmen für kleinere Parteien machen bei diesem Zweistimmendeckungsprinzip keinen Sinn.“

Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut MdL begrüßte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und erklärte in einer ersten Stellungnahme: „Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber den klaren Auftrag erteilt, die Details der 5%-Sperrklausel und der Grundmandatsklausel neu zu regeln. Ziel muss sein, die Verkleinerung des Deutschen Bundestags sowie die Wahrnehmung der direkt gewonnenen Wahlkreismandate ohne weitere Bedingungen sicherzustellen.“

Weiter erklärte Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut MdL: „Der frivole Versuch der Ampelkoalition durch Streichung der Grundmandatsklausel die politische Konkurrenz zu benachteiligen war unethisch und mit den ethischen Grundsätzen der Demokratie nicht vereinbar. Das Bundesverfassungsgericht hat deshalb diesen Teil der Wahlrechtsreform für verfassungswidrig erklärt.“

Christoph Naser: „Es ist beispiellos, dass mit der Ampel-Koalition eine Bundesregierung am Wahlrecht experimentiert, ohne die Opposition miteinzubeziehen. Damit beschädigt sie die politische Kultur in unserem Land. Inhaltlich gilt für mich der Grundsatz, dass das Wahlrecht für jedermann verständlich sein muss. Dass ein Wahlkreissieger künftig ohne Mandat und die Menschen vor Ort folglich ohne Vertretung in Berlin dastehen könnten, geht gegen jeden Menschenverstand.“