Gäubahn muss in den Vordringlichen Bedarf!

Gäubahn muss in den Vordringlichen Bedarf!

Berlin, 26.04.2016

Im März stellte das Bundesverkehrsministerium den Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030 (BVWP) vor. Auch wenn dem BVWP noch ein verbindliches Ausbaugesetz folgen muss, beinhaltet der Planungsentwurf die Leitlinien der Verkehrsinfrastrukturpolitik des Bundes für die nächsten 15 Jahre. Im Bereich der Schienenwege wurde der zweigleisige Ausbau der Gäubahn in die untere Kategorie des „potenziellen Bedarfs“ eingestuft. Eine konkrete Finanzierungs- und Realisierungsperspektive ist damit noch nicht absehbar.

Widmann-Mauz MdB: „Mit der relativ niedrigen Einstufung der Gäubahn bleibt das Bundesverkehrsministerium hinter meinen Erwartungen für dieses wichtige Schienenprojekt zurück. Die Gäubahn bildet eine der zentralen Verkehrsachsen zwischen Deutschland und der Schweiz. Auch die Region Neckar-Alb ist auf eine möglichst schnelle internationale Verbindung und Anbindung angewiesen. Darum appelliere ich mit meinen CDUBundestagskollegen, deren Wahlkreise ebenfalls entlang der Strecke liegen, mit Nachdruck an Bundesverkehrsminister Dobrindt, die Ausbaustrecke in den „Vordringlichen Bedarf“ hochzustufen“. Diese Dringlichkeit wollen wir auch in einem persönlichen Gespräch mit dem Minister zum Ausdruck bringen.“

Die sieben CDU Abgeordneten weisen in einem Schreiben an den Bundesverkehrsminister darauf hin, dass der BVWP richtigerweise die Beschleunigung der Mobilität und die Beseitigung von verkehrsbedingten Engpässen zum Ziel hat. Bereits im Jahr 2012 sollte die Reisezeit zwischen Stuttgart und Zürich auf 2 Stunden 15 Minuten reduziert werden. Trotz einer in Teilen verbesserten Anschlusssituation, wird die angestrebte Fahrzeit noch immer nicht erreicht. Dies lasse sich nur mit einem zügigen zweigleisigen Ausbau der Bahnstrecke erreichen. „Wenn die Gäubahn in den nächsten Jahren signifikant vorankommen soll, muss sie in den „Vordringlichen Bedarf“.

Laut BVWP ist die Projektdefinition zur Gäubahn noch nicht abgeschlossen und nur Teile der Strecke sind planfestgestellt. Hier appelliere ich auch an das Land, die Planungen zu forcieren, um die Ausbauperspektiven der Schienenstrecke zu verbessern. Schließlich wird im BVWP ausdrücklich darauf hingewiesen, dass „Vorhaben des Potenziellen Bedarfs“ nachträglich in eine höhere Kategorie aufsteigen können. Diese Chance gilt es zu nutzen.“

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