Persönliche Erklärung zur Abstimmung über die Einführung der „Ehe für alle“ im Deutschen Bundestag

Persönliche Erklärung zur Abstimmung über die Einführung der „Ehe für alle“ im Deutschen Bundestag

Am Freitag, den 30. Juni 2017, entscheidet der Deutsche Bundestag über den Gesetzentwurf des Bundesrates zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts. Die Abstimmung zur sog. „Ehe für alle“ erfolgt im Rahmen einer fraktionsübergreifenden Gewissensentscheidung der Abgeordneten. De CDU-Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit Annette Widmann-Mauz MdB wird gemäß der Geschäftsordnung des Bundestages folgende persönliche Erklärung im Rahmen der Abstimmung abgeben: „Wo gleiche Werte gelebt, Rechte und Pflichten gegenseitig gewährt und übernommen werden und wo das Füreinander- Einstehen zum verbindlichen Lebensziel erklärt wird, sollten deshalb auch gleichwertige rechtliche Maßstäbe angelegt werden. Aus diesem Grund befürworte ich die volle rechtliche Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft und setze mich dafür ein, dass neben der Ehe auch die eingetragene Lebenspartnerschaft unter den besonderen Schutz unserer Verfassung in Artikel 6 Grundgesetz gestellt wird.

Ich erkenne an, dass Kinder auch in Lebenspartnerschaften eine fürsorgliche sowie vertrauens- und liebevolle Umgebung erfahren können. Angesichts der seit langem geübten Rechtspraxis von Jugendämtern, Kinder aus dem Kindeswohl abträglichen Familienverhältnissen auch in die Obhut gleichgeschlechtlicher Paare zu geben, und der bereits jetzt möglichen sukzessiven Adoption von Kindern durch gleichgeschlechtliche Partner setze ich mich dafür ein, dass eingetragene Lebenspartnerschaften die Möglichkeit zur Volladoption in einem Akt nach einer am Kindeswohl orientierten individuellen Einzelfallprüfung erhalten.

Dennoch werde ich den zur Abstimmung stehenden Gesetzesentwurf des Bundesrats zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (Drucksache 18/6665) nach reiflicher Überlegung ablehnen:

– Nach ständiger, auch jüngster Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geht der Ehebegriff des Grundgesetzes von einer Verschiedengeschlechtlichkeit der Partner als Wesensmerkmal der Ehe aus. Eine Umdefinition des Begriffs „Ehe“, der in erster Linie historisch, kulturell und religiös besetzt ist, kann nach meinem Rechtsverständnis nicht einfachgesetzlich ohne eine Verfassungsänderung neu definiert werden.

– Die nach Artikel 1 des Grundgesetzes geschützte Würde der Person ist unumstritten nicht abhängig von ihrer sexuellen Orientierung. Ebenso unbestreitbar ist der Wesensgehalt des traditionellen Eheverständnisses, der sich aus der expliziten Verbindung von Mann und Frau ergibt. Dazu gehört auch die Tatsache, dass nur in der Paarkonstellation von Mann und Frau Kinder gezeugt und Leben weitergegeben werden kann. Deshalb kann eine „eheliche“ Verbindung nicht für „Alles“ stehen und unterscheidet sich von der eingetragenen Lebenspartnerschaft. Allein diese sprachliche Differenzierung von „Ehe“ und „eingetragener Lebenspartnerschaft“ begründet für sich genommen keine Diskriminierung, die zu gesetzlichem Handeln zwingt.

– Die „Ehe für alle“ ist explizit nicht Bestandteil des aktuellen Koalitionsvertrages zwischen Union und SPD. Ich bedauere, dass die SPD aus wahltaktischen Gründen zum Ende der Legislaturperiode in einem konfrontativen Verfahren eine Abstimmung erzwingt. Dieser bewusst kalkulierte Vertrauensbruch und die daraus resultierenden parlamentarischen Abläufe werden der gesellschaftlichen, normativen und auch emotionalen Tragweite der Thematik nicht gerecht und verhindern so einen möglichen breiteren Konsens.“

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