Bund bewilligt zusätzlichen Millionenbeitrag für die Sanierung der Burg Hohenzollern

Bund bewilligt zusätzlichen Millionenbeitrag für die Sanierung der Burg Hohenzollern

Anlässlich der gestrigen Entscheidung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages zur Finanzierung von Mehrkosten bei der Sanierung der Burg Hohenzollern aus dem Denkmalschutzsonderprogramm des Bundes erklärt die Tübinger Bundestagsabgeordnete und Staatsministerin für Integration, Annette Widmann-Mauz: „Ich freue mich sehr, dass der Bund für die notwendigen Sanierungsmaßnahmen an der Burg einen zusätzlichen Betrag in Höhe von drei Millionen Euro bereitstellt. Die neugotische Burg ist nicht nur ein nationales Kulturdenkmal und ein Wahrzeichen des Zollernalbkreises, sondern auch ein wichtiges touristisches Ziel in unserer Region. Darüber hinaus wird die Burg seit über sechzig Jahren als Ferienlager für bedürftige Kinder von der Prinzessin-Kira-von-Preußen-Stiftung genutzt. Die Erhaltung dieses Denkmals ist nicht zuletzt wegen seiner Bedeutung für die deutsche Geschichte von allergrößter Wichtigkeit.“ Für den Bauabschnitt I der Burg Hohenzollern (Bastionsmauern) hatte sich nach Horizontalbohrungen eine erhebliche Schalenablösung ab dem Bereich der Schnarrwachtbastei herausgestellt. Eine einfache Mauersanierung, wie vor der Untersuchung vom Landesamt für Denkmalpflege empfohlen, würde hier nicht erfolgreich sein. Zudem gibt es seit Mitte des Jahres eine neue Erdbebenverordnung, die die Burg Hohenzollern in einer weit höheren Stufe als bisher einordnet, was wiederum intensivere Sicherungen der Bastionsmauer erfordert. Die aufwändigere Sanierung ergibt daher eine Kostensteigerung von ca. 3 Millionen Euro. Diese Mehrkosten werden von 2019 bis 2023 durch jährlich 600.000 Euro aus dem Denkmalschutzsonderprogramm des Bundes komplett übernommen. Die Gesamtkosten der Maßnahmen im Bauabschnitt I liegen bei gut 11 Millionen Euro.

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