Die Branchen, die im Monat November von den temporären Schließungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie betroffen sind, erhalten vom Bund unbürokratische und schnelle Finanzhilfen im Umfang von insgesamt rund 10 Milliarden Euro. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und andere Einrichtungen. Vorgesehen ist eine einmalige Kostenpauschale, die sich am durchschnittlichen wöchentlichen Umsatz im November 2019, für jede angeordnete Woche der Betriebsschließung orientiert. Erstattet werden bis zu 75 Prozent des entsprechenden Umsatzes. Für Unternehmen, die erst nach November 2019 gegründet wurden, kann entweder der wöchentliche Umsatz im Oktober 2020 oder der wöchentliche Durchschnittsumsatz seit Gründung herangezogen werden. Wie hoch genau der Erstattungsbetrag liegt, hängt sowohl von der Größe des Unternehmens als auch davon ab, inwieweit andere staatliche Hilfen, wie etwa Kurzarbeitergeld oder Überbrückungshilfen, für den Zeitraum gewährt wurden. Daneben wird der KfW-Schnellkredit ausgeweitet und steht nun auch Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten offen.

„Ich weiß, dass viele Branchen von den Schließungen im November unverschuldet hart getroffen werden. Der Bund nimmt deshalb sehr viel Geld in die Hand, um diese Betriebe zu kompensieren. Die Hilfen gehen weit über die bereits bestehenden Unterstützungsprogramme hinaus, zusätzlich werden diese auch verlängert bzw. ausgeweitet“, so Staatsministerin Annette Widmann-Mauz. „Neben den Betrieben, die wie Kinos oder Gastronomen direkt betroffen sind, unterstützen wir auch indirekt betroffene Unternehmen, wie zum Beispiel Lieferanten.“ Anträge für die Novemberhilfen können elektronisch durch Steuerberater und Wirtschaftsprüfer über die Plattform der Überbrückungshilfen gestellt werden: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Die Auszahlung der Hilfen soll möglichst bis Ende November erfolgen.

Bild: CDU/UBG