Festveranstaltung 100 Jahre Frauenwahlrecht

Festveranstaltung 100 Jahre Frauenwahlrecht

Vor 100 Jahren, am 30. November 1918, trat in Deutschland das allgemeine Wahlrecht für Frauen in Kraft, so dass bereits am 19. Januar 1919 Frauen in Deutschland erstmals wählen und gewählt werden konnten. Anlässlich dieses besonderen Jubiläums hatte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion am Mittwoch, den 28. November 2018 zu einer Festveranstaltung in den Deutschen Bundestag eingeladen. Auf Einladung von Staatsministerin Annette Widmann-Mauz MdB waren zehn Frauen aus dem Wahlkreis Tübingen-Hechingen nach Berlin gereist. Vor 100 Jahren nutzten fast 90 Prozent der Frauen das neue Recht und beteiligten sich als Wählerinnen an der historischen Wahl im Jahr 1919 – 300 Frauen kandidierten zudem als Abgeordnete. Seither haben Frauen in Deutschland viel erreicht. Der derzeit wieder besonders niedrige Frauenanteil im Bundestag zeigt aber deutlich, dass hier noch viel zu tun ist. Entsprechend sprach sich der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Ralph Brinkhaus MdB dafür aus, dass bei der anstehenden Wahlrechtsreform auch über eine bessere Frauenvertretung gesprochen werden muss. Auch Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel MdB wies in ihrer Festrede auf den Aspekt hin, dass die politische Gleichberechtigung noch nicht selbstverständlich genug sei: „100 Jahre nach der Einführung des Frauenwahlrechts sollte das endlich selbstverständlich werden. Weil es das aber nicht ist, müssen wir weiter mit ganzer Kraft kämpfen!“ Klares Ziel müsse die Parität sein.

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