Den gestrigen Brückentag verdanken wir Christi Himmelfahrt. Dass der Vatertag begangen wird, hat auch mit dem Muttertag zu tun, der aus Dank für deren Liebe und Fürsorge gefeiert wird. Biologisch unterschiedliche Formen von Elternschaft und traditionelle Rollenbilder prägen deren Wahrnehmung.
Auch wenn sich die klassische Rollenverteilung längst deutlich verändert hat, bleibt die biologische Tatsache bestehen: Männer haben uns gezeugt und Frauen geboren.
Mit dem Entwurf für ein Selbstbestimmungsgesetz hat die Ampel-Koalition zurecht Widerspruch hervorgerufen. Es ist der Eindruck entstanden, Geschlecht sei lediglich ein soziales Konstrukt. Demnach kann jede und jeder sein Geschlecht beim Standesamt dem eigenen Empfinden anpassen: männlich, weiblich oder nichts von beidem.
Klar ist: Akzeptanz für das Individuum gelten nicht nur für seine äußere Wahrnehmung, sondern auch für die innere Bestimmung und das Ringen um Identität, auch die geschlechtliche. Im Fall von Geschlechtsdisphorie leiden Menschen unter einer fehlenden Übereinstimmung zwischen ihrem biologischen oder bei Geburt bestimmten Geschlecht und ihrer Geschlechtsidentität. Selbstverständlich sollen sie angstfrei und selbstbestimmt leben. Eine Reform des Transsexuellengesetzes ist deshalb notwendig. Was sich einfach anhört, hat weitreichende Konsequenzen. In die Höhe schnellende Zahlen von Mädchen, die ihr Geschlecht in einer schwierigen Phase des Erwachsenwerdens ändern wollen, lassen aufhorchen. Ihren Transitionswunsch nicht zu hinterfragen, sondern schon ab 14 Jahren ohne Beratung und Gutachten zu ermöglichen, ist unter Jugendschutzaspekten absolut unzureichend. Das vorgesehene Offenbarungsverbot einer Änderung des Geschlechtseintrags eines Elternteils könnte dazu führen, dass nicht klar ist, wer biologischer Vater und wer biologische Mutter ist. Zukünftig soll der Eintrag „Elternteil“ in der Geburtsurkunde möglich sein. Und dort, wo es im Alltag zu Problemen kommen kann, z.B. wenn Transfrauen Aufnahme in Frauenhäusern oder Zutritt in Fitness-Studios oder Saunen beanspruchen, duckt sich der Gesetzgeber weg. Lange erkämpfte Schutzräume für Frauen würden ihren eigentlichen Zweck verlieren. So kommt die Bundesregierung jedenfalls weder ihrer Verantwortung, Jugendliche oder Frauen vor Gewalt zu schützen nach, noch Transmenschen vor Diskriminierung.
Veröffentlicht im Schwäbischen Tagblatt am 19.05.2023.