Schwangerschaftsabbruch keine ärztliche Dienstleistung wie jede andere

Schwangerschaftsabbruch keine ärztliche Dienstleistung wie jede andere

Mehrere SPD-geführte Bundesländer haben heute im Bundesrat eine Initiative gestartet, um den § 219 a StGB – Verbot von Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft – zu streichen. Die Parlamentarische Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz sieht hingegen keinen Anlass, die bewährte Regelung zu verändern. Ein Schwangerschaftsabbruch ist keine ärztliche Dienstleistung wie jede andere, ist Annette Widmann-Mauz überzeugt. Sie verweist im Interview mit der Tageszeitung „Die Welt“ auf das bestehende Informations- und Beratungssystem, das der besonderen Konfliktsituation der betroffenen Frauen Rechnung trage, hin. „Dort erhalten Frauen alle notwendigen medizinischen Informationen, auch über Ärzte, die Abbrüche vornehmen. Sie können hier aber auch über persönliche, soziale und ethische Fragen sprechen – und zwar in einem geschützten Raum, der frei ist von wirtschaftlichen Interessen“, erläutert die Vorsitzende der Frauen Union.

About the Author