Wichtige Informationen – Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung

Wichtige Informationen – Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung

In den letzten Tagen hat sich unser aller Leben durch die fortschreitende Ausbreitung des Corona-Virus schlagartig verändert. Keiner kann derzeit sicher sagen, wann wir zu unserem gewohnten Alltag zurückkehren können. Doch von jedem und jeder einzelnen von uns – von unserem Zusammenhalt als Gesellschaft, der Solidarität und der Rücksicht aufeinander – hängt ab, welchen Verlauf diese Krise in unserem Land nehmen wird. Aus diesem besonderen Anlass möchte ich Sie heute über die wichtigsten Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung informieren.

Steuerliche Liquiditätshilfen

Um die Liquidität der von der Corona-Pandemie besonders betroffenen Unternehmen zu verbessern, haben Bund und Länder steuerliche Maßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten auf den Weg gebracht. Voraussetzung für diese Erleichterungen ist ein Antrag des Unternehmens unter Darlegung der Verhältnisse beim örtlich zuständigen Finanzamt. Alle Maßnahmen gelten vorerst bis zum 31. Dezember 2020.

  • Erleichterte Gewährung von Steuerstundungen bei der Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer. Auch auf die Stundungszinsen wird i.d.R. verzichtet. Eine Stundung der Gewerbesteuer ist bei der zuständigen Gemeindezu beantragen, es sei denn, das zuständige Finanzamt hat die Aufgabe nicht an die Gemeinde übertragen. Dann ist auch hier das Finanzamt zuständig.
  • Herabsetzung der Vorauszahlungen der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer (einschließlich des Solidaritätszuschlags). Entsprechendes ist auch für die Gewerbesteuer vorgesehen.
  • Vollstreckungsmaßnahmen wie z.B. Kontopfändungen oder Säumniszuschläge werden ausgesetzt.

Ähnliche Regelungen sollen auch für die der Zollverwaltung unterstehenden Steuern wie die Energiesteuer und Luftverkehrssteuer sowie für das Bundeszentralamt für Steuern gelten, das in seiner Zuständigkeit für die Versicherungssteuer und die Umsatzsteuer entsprechend verfahren wird.

Ansprechpartner bei allen steuerlichen Fragen sind die jeweiligen Finanzämter vor Ort.

Informationen des Bundesfinanzministeriums:
Milliarden-Schutzschild für Deutschland
Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus

Informationen des Landesfinanzministeriums Baden-Württemberg

Ausweitung von Unternehmenskrediten

Zur Deckung des kurzfristigen Liquiditätsbedarfs erhalten mehr Unternehmen erleichterten Zugang zu günstigen Krediten. Einerseits werden bestehende Programme für Liquiditätshilfen ausgeweitet, andererseits werden Sonderkredite auferlegt und für mehr Unternehmen verfügbar gemacht.

  • Sowohl die Bedingungen für den KfW-Unternehmerkredit (für Bestandsunternehmen) sowie den ERP-Gründerkredit StartGeld bzw. Universell (für junge Unternehmen unter 5 Jahren) werden gelockert, indem Risikoübernahmen (Haftungsfreistellungen) für Betriebsmittelkredite erhöht und die Instrumente auch für Großunternehmen mit einem Umsatz von bis zu zwei Milliarden Euro (bisher: 500 Millionen Euro) geöffnet werden. All diese Kredite sind über Banken und Sparkassen zu beantragen.
    Links:
    ERP-Gründerkredit Startgeld
    ERP-Gründerkredit Universell
    KfW-Unternehmerkredit
  • Der KfW-Kredit für Wachstum wird für alle Branchen geöffnet (bislang nur Innovation und Digitalisierung) und die Umsatzgrenze von 2 auf 5 Mrd. Euro erhöht.
  • Für Unternehmen mit mehr als 5 Mrd. Euro Umsatz erfolgt eine Unterstützung nach Einzelfallprüfung.
  • Bei den Bürgschaftsbanken wird der Bürgschaftshöchstbetrag auf 2,5 Mio. Euro verdoppelt. Der Bund wird seinen Risikoanteil bei den Bürgschaftsbanken um 10 Prozent erhöhen. Um die Liquiditätsbereitstellung zu beschleunigen, können die Bürgschaftsbanken Bürgschaftsentscheidungen nun bis zu einem Betrag von 250.000 Euro eigenständig und innerhalb von drei Tagen treffen.
  • Das bislang auf strukturschwache Regionen beschränkte Großbürgschaftsprogramm (parallele Bund-Länder-Bürgschaften) wird für Unternehmen außerhalb dieser Regionen geöffnet.
  • Für Unternehmen, die krisenbedingt in ernsthaftere Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind und nicht ohne weiteres Zugang zu den bestehenden Förderprogrammen haben, werden zusätzliche Sonderprogramme bei der KfW aufgelegt. Der Bund stellt der Wirtschaft mit Exportkreditgarantien (sog. Hermesdeckungen) eine flexible, effektive und umfassende Unterstützung bereit.

Ansprechpartner:

Hotline des Bundeswirtschaftsministeriums für allgemeine wirtschaftsbezogene Fragen: 030 18615 1515

Hotline der KfW zu Hilfsprogrammen: 0800 539 9001

Wirtschaftsförderung der Landesbank Baden-Württemberg: 0711 1222345

Informationen für die Tourismusbranche über das Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes

Allgemeine Informationen des Bundeswirtschaftsministeriums zur Corona-Krise

Sonderseite der KfW

Erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld

Rückwirkend zum 1. März 2020 und vorerst bis zum 31. Dezember 2020 wurden die Zugangsvoraussetzungen zum Kurzarbeitergeld erleichtert und verbessert. Betroffene Unternehmen können den krisenbedingten Arbeitsausfall ab sofort bei der Bundesagentur für Arbeit anzeigen.

  • Unternehmen können Kurzarbeit bereits dann beantragen, wenn 10 Prozent der Beschäftigten von Arbeitsausfall betroffen sind.
  • Sozialversicherungsbeiträge werden bei Kurzarbeit für die Ausfallzeit zu 100 Prozent von der Bundesagentur für Arbeit erstattet.
  • Das Kurzarbeitergeld gilt auch für Zeitarbeiter.
  • In Betrieben, in denen Regelungen zur Führung von Arbeitskonten bestehen, wird auf den Aufbau von Minusstunden verzichtet.
  • Für Bezieher von Saison-Kurzarbeitergeld werden die Sozialversicherungsbeiträge nicht aus der Winterbeschäftigungs-Umlage, sondern auch aus Beitragsmitteln erstattet.

Ansprechpartner sind die jeweils zuständigen Arbeitsagenturen vor Ort.

Hotline der Bundesagentur für Arbeit für Arbeitgeber: 0800 45555 20

Hotline der Bundesagentur für Arbeit für Arbeitnehmer: 0800 4 555500

Ausführliche Informationen der Bundesagentur für Arbeit

Merkblatt zum Kurzarbeitergeld

Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Solidaritätsfonds für Kleinstunternehmer und Selbständige

Für viele Kleinbetriebe, Künstler, Musiker und andere Selbstständige greifen die bisherigen Liquiditätshilfen des Bundes zu kurz – sie benötigen dringend direkte Unterstützung. Für die rund fünf Mio. Selbstständigen und die zahlreichen Kleinunternehmen mit maximal zehn Beschäftigten in Deutschland stellt die Bundesregierung insgesamt 40 Milliarden Euro in Form eines Sondervermögens zur Verfügung. Aus diesem sogenannten Solidaritätsfonds sollen 10 Mrd. Euro als direkte Zuschüsse vergeben werden, die restlichen 30 Mrd. Euro in Form von Darlehen. Um diese Hilfe so unbürokratisch und schnell wie möglich zu organisieren, soll erst im Nachhinein geprüft werden, ob die Mittel tatsächlich benötigt wurden. Sollten Zuschüsse unberechtigterweise gewährt worden sein, sollen sie gegebenenfalls in Darlehen umgewandelt werden.

Rückholaktion für deutsche Urlauberinnen und Urlauber

Die Bundesregierung holt alle deutschen Urlauberinnen und Urlauber aus dem Ausland nach Deutschland zurück, die nicht über ihre Reiseveranstalter oder den normalen, kommerziellen Flugverkehr nach Hause zurückkehren können. Bislang (Stand 20.03.2020 vormittags) werden aus folgenden Ländern deutsche Urlauber mit von der Bundesregierung gecharterten Flugzeugen ausgeflogen: Ägypten, Marokko, Tunesien, Argentinien, Costa Rica, Dominikanische Republik, Peru und Philippinen. Gegebenenfalls werden weitere Länder dazukommen, wenn dort keine kommerziellen Flugzeuge mehr Richtung Deutschland starten. Aus Aserbaidschan wurden bereits alle Deutschen ausgeflogen. Bitte beachten Sie, wenn Sie selbst oder Verwandte und Freunde von Ihnen betroffen sind, folgende Hinweise:

  • Informieren Sie sich unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/ über aktuelle Hinweise zum Rückholprogramm sowie über Reisewarnungen.
  • Kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihre Fluggesellschaft sowie die für Sie zuständige Botschaft bzw. das Konsulat – die Hotlines sind im Moment jedoch schwer erreichbar. Bitte probieren Sie es immer wieder!
  • Tragen Sie sich in jedem Fall unverzüglich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amtes ELEFAND ein, damit das Auswärtige Amt weiß, wer noch in welchem Land ist, und Sie zudem kontaktiert werden können. Auch diese Seite kann im Moment überlastet und nicht immer aufrufbar sein.
  • Das Ausfliegen von rund 150.000 Urlaubern erfordert Zeit. Bitte rechnen Sie damit, dass Sie, wenn möglich, in Ihrer Unterkunft noch weitere Tage verbringen müssen.
  • Sollte ein von Ihnen gebuchter Flug noch nicht gecancelt worden sein, seien Sie unbedingt pünktlich am Flughafen! Sollte Ihr Flug gecancelt werden, aber weitere Flüge Richtung Deutschland buchbar sein, müssen Sie auf jeden Fall umbuchen, da die Rückholaktion der Bundesregierung in diesem Fall nicht für das Land gilt, in dem Sie sich aufhalten.
  • In Ländern, in denen Ausgangssperren herrschen, halten Sie Ihr Ticket für alle Arten von Kontrollen bereit, da Sie ohne Nachweis über Ihre bevorstehende Ausreise u.U. sonst nicht zum Flughafen gelangen können.

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