Der Deutsche Bundestag berät am morgigen Donnerstag den vom Koalitionsausschuss ausgehandelten Kompromiss für eine Reform der Grundsteuer. Während der Bund weiterhin die Rahmenbedingungen setzt, erhalten Länder und Kommunen über eine umfassende Öffnungsklausel künftig mehr Gestaltungsspielraum bei der Erhebung der Steuer. Die Tübinger Wahlkreisabgeordnete und Staatsministerin Annette Widmann-Mauz begrüßt die Einigung ausdrücklich: „Ich freue mich, dass es bei der Reform der Grundsteuer jetzt zu einem transparenten und unbürokratischen Modell mit Länderöffnungsklausel gekommen ist, das die Einnahmen unserer Kommunen sichert und die föderale Vielfalt stärkt. Dem Druck der Union ist es zu verdanken, dass wir mit der Öffnungsklausel nun bei der Ausgestaltung auf Landesebene auf die konkreten Bedürfnisse in Baden-Württemberg eingehen können“, betont Widmann-Mauz.
Davon müsse nun aber auch Gebrauch gemacht werden, fordert die Staatsministerin: „In der CDU Baden-Württemberg haben wir uns von Anfang an für eine individuelle Landesregelung stark gemacht, die auf unsere regionalen Interessen zugeschnitten ist. Die Landesregierung sollte diesen Gestaltungsspielraum nun auch ausschöpfen und ein eigenes Landesgesetz erlassen.“ Bereits bei ihrem Landesparteitag im Mai hatte sich die CDU Baden-Württemberg mit großer Mehrheit für mehr Spielräume der Länder bei der Festsetzung der Grundsteuer ausgesprochen.
„Für unsere Kommunen sind die Einnahmen aus der Grundsteuer essentiell, in Baden-Württemberg machen sie mit 1,8 Milliarden Euro pro Jahr rund elf Prozent der gesamten kommunalen Steuereinnahmen aus“, so Widmann-Mauz weiter. „Dieses Geld fließt wiederum direkt in die Finanzierung wichtiger Infrastrukturprojekte. Mit der Grundsteuerreform stellen wir sicher, dass diese Einnahmen den Kommunen erhalten bleiben. Unangetastet bleibt dabei auch das kommunale Hebesatzrecht der Städte und Gemeinden. Gleichzeitig wird es zu keinen Mehrbelastungen der Bürgerinnen und Bürger kommen, denn Wohnen darf sich durch die Grundsteuerreform nicht noch weiter verteuern.“
Aufgrund veralteter Bemessungsgrundlagen hatte das Bundesverfassungsgericht eine Neuregelung der Grundsteuer bis Ende des Jahres gefordert. Für die damit einhergehende Grundgesetz-Änderung ist eine Zweidrittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat erforderlich. „Wir werden jetzt alles daran setzen, damit die Reform noch in diesem Jahr in Kraft treten kann. Im Anschluss daran gilt es dann sorgfältig zu prüfen, wie die Grundsteuer in Baden-Württemberg bestmöglich ausgestaltet werden kann“, bekräftigt Widmann-Mauz.
Bild: CDU/Christiane Lang