Auf Druck der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sowie des Bundesrates hat die Bundesregierung signalisiert, die kleineren und mittleren Brauereien in Deutschland nun doch durch spürbare, steuerliche Entlastungen zu unterstützen. Dazu erklärt die Wahlkreisabgeordnete für Tübingen-Hechingen, Annette Widmann-Mauz:
„Noch im März 2022 verabschiedete das Bundeskabinett Änderungen des Verbrauchsteuergesetzes, wonach sich die Biersteuer, die kleine Brauereien zahlen müssen, verdoppelt hätte. Gerade für die familiengeführten Brauereibetriebe in unserer Region wie der Kronenbrauerei Alfred Schimpf in Neustetten, Fischer’s Brauhaus in Mössingen oder der Baisinger BierManufaktur Familie Teufel hätte dies in Zeiten hoher Inflation durch gestiegene Energie- und Rohstoffpreise sowie nach über zwei Jahren Corona-bedingter Einschränkungen unerträgliche Belastungen verursacht.“
Nach Ausbruch der Corona-Pandemie wurde im Jahr 2020 das im Jahr 2004 ausgelaufene Modell der sogenannten Bierpreismengenstaffel wiedereingeführt, die kleinere Brauereien steuerlich entlastet. Ende 2022 sollte sie wieder auslaufen. Vor dem Hintergrund des Ukraine-Krieges und der damit aufgekommenen Verwerfungen sowie der hohen Inflation hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit einem eigenen Antrag am 10. Mai 2022 die Bundesregierung aufgefordert, neben weiteren Entlastungen die Bierpreismengenstaffel dauerhaft fortgelten zu lassen. Die „Ampel“-Koalition hat darauf mit einem geänderten Entwurf des Verbrauchsteuergesetzes reagiert, der nun die geforderten Entlastungen beinhaltet.
„Ich begrüße die Bereitschaft der „Ampel“-Koalitionäre, die dauerhafte Entfristung der Bierpreismengenstaffel nun doch gesetzlich zu fixieren. In Zukunft braucht es aber schnelleres und entschiedeneres Handeln im Sinne derjenigen, die hierzulande Traditionen erhalten, Arbeitsplätze schaffen und gutes Handwerk pflegen; durch das anfängliche Zögern ging zu viel Zeit verloren. Gemeinsam mit meinen CDU/CSU-Bundestagsfraktionskolleginnen und -kollegen werde ich die Bundesregierung weiterhin daraufhin kontrollieren, in diesen bewegten Zeiten auch die kleineren Unternehmen, die Landwirtschaftsbetriebe und die darüber hinaus gehenden Strukturen im ländlichen Raum nicht aus dem Blick zu verlieren“, so Widmann-Mauz.