Bundestag beschließt Sorgfaltspflichtengesetz zur Wahrung von Menschenrechten in internationalen Lieferketten
Der Bundestag hat heute das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten beschlossen. Nach intensiven Verhandlungen konnte sich die Koalition in der letzten Woche auf einen Kompromiss einigen, der wirksam für den Menschenrechtsschutz und zugleich umsetzbar für die Wirtschaft ist. Dazu erklärt die Wahlkreisabgeordnete für Tübingen-Hechingen, Staatsministerin Annette Widmann-Mauz MdB:
„Ich bin sehr froh, dass wir uns mit unserem Vorschlag für ein gutes, wirksames und umsetzbares Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz durchsetzen konnten. Es war kein leichter Weg zu diesem Kompromiss, aber wir haben Wort gehalten. Wir stehen als Partei zur praktischen politischen Verantwortung aus dem christlichen Menschenbild – das spiegelt das Gesetz wider. Es war unser zentrales Anliegen, eine Lösung zu finden, die Menschenrechte, Mittelstand und Marktwirtschaft nicht als Gegensätze, sondern im Miteinander begreift. Genau das ist Soziale Marktwirtschaft und genau dafür steht die CDU.“
Staatsministerin Annette Widmann-Mauz MdB weiter: „Ich habe die Initiative meines Kollegen, Bundesentwicklungsminister Dr. Gerd Müller, für ein Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz von Beginn an unterstützt. Unsere Wirtschaft profitiert in besonderem Maße von Globalisierung und internationalen Lieferketten. Deshalb liegt es auch in unser aller Verantwortung, den weltweiten Schutz von Menschenrechten und Umwelt in den Handelsbeziehungen zu gewährleisten. Zugleich stellen wir sicher, dass das Gesetz gerade für unsere Mittelständler auch umsetzbar ist. Denn einen wirksamen und nachhaltigen Schutz von Menschenrechten erreichen wir nur im Miteinander mit Wirtschaft und internationalen Partnern.“
In den Beratungen ist eine hinsichtlich der Beachtung der Menschenrechte in den Handelsbeziehungen wirksame, aber auch für die Wirtschaft umsetzbare Einigung gefunden worden. Eine neue zusätzliche zivilrechtliche Haftung der Unternehmen ist ausgeschlossen, das hat die Union im parlamentarischen Verfahren klarstellen können. Auch ist es der Union gelungen, eine Vielzahl von Verfahrensregeln so zu gestalten, dass den Unternehmen weder rechtlich noch faktisch Unmögliches abverlangt wird. So ist klargestellt, dass die menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten faktisch eine Bemühenspflicht darstellen. Das heißt Unternehmen werden nicht zur Garantie eines Erfolges verpflichtet, sondern zur Durchführung der konkreten Maßnahmen.
Die vom Gesetz betroffenen Unternehmen müssen im eigenen Geschäftsbereich und beim unmittelbaren Zulieferer eine Risikoanalyse zur Ermittlung nachteiliger Auswirkungen auf Menschenrechte durchführen und zur Abwendung Präventions- und Abhilfemaßnahmen ergreifen.
Ziel des heute verabschiedeten Gesetzes ist es, die Einhaltung von Menschenrechten in der Lieferkette der Unternehmen zu stärken und Rechtsklarheit für die Wirtschaft zu schaffen. Künftig sollen in Deutschland ansässige Unternehmen ab einer bestimmten Größe verpflichtet werden, ihrer Verantwortung in der Lieferkette durch die Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten besser nachzukommen. Um Wettbewerbsnachteile deutscher Unternehmen zu vermeiden, gilt das Gesetz ebenso für ausländische Zweigniederlassungen in Deutschland ohne eigene Rechtspersönlichkeit, die die definierten Größen überschreiten.
Das Gesetz wird ab 2023 verbindlich gelten für große Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten in Deutschland (ca. 600 Unternehmen), und ab 2024 dann für alle Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten in Deutschland (ca. 2.900 Unternehmen).