Widmann-Mauz MdB unterstützt Gesetzentwurf zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende

Widmann-Mauz MdB unterstützt Gesetzentwurf zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende

Im Rahmen der heutigen Debatte im Deutschen Bundestag zu zwei Gesetzentwürfen zur Erhöhung der Organspenden in Deutschland fordert die Tübinger Wahlkreisabgeordnete und Staatsministerin für Integration Annette Widmann-Mauz MdB eine Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende – sie unterstützt damit einen gleichlautenden Gesetzentwurf einer überfraktionellen Gruppe von Abgeordneten. Damit spricht sie sich gegen den Gesetzentwurf zur Regelung der doppelten Widerspruchslösung im Transplantationsgesetz aus.
Da Staatsministerin Widmann-Mauz am Donnerstag bei einer Konferenz der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) in Paris als Vertreterin der Bundesregierung spricht, konnte sie an den namentlichen Abstimmungen nicht teilnehmen. Ihre Rede zur Organspendendebatte im Deutschen Bundestag hat sie deshalb zu Protokoll gegeben (s. Anhang dieser Pressemitteilung).

„Die Organspende ist ein äußerst sensibles und gerne verdrängtes Thema. Es handelt sich um eine höchst persönliche und individuelle Entscheidung, mit deren konkreter Auseinandersetzung sich viele von uns sehr schwer tun – auch wir Bundestagsabgeordneten“, so Widmann-Mauz. In der Widerspruchslösung sieht sie einen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen und spricht sich daher dagegen aus: „Auch wenn mit der doppelten Widerspruchslösung niemand dazu gezwungen wird, nach seinem Tod ein Organ zu spenden, so entsteht mit der Widerspruchslösung dennoch der Zwang, eine Haltung einnehmen zu müssen, soll nicht am Ende der Staat diese für den Einzelnen vorgeben. Ich bin froh, dass in unserem Grundgesetz Grundrechte festgeschrieben sind, die die Würde des Menschen, seine körperliche Unversehrtheit und seine Freiheit und Selbstbestimmung besonders schützen.“

„Für mich, die ich selbst einen Organspendeausweis bei mir trage, ist die positive Entscheidung für eine Organspende ein Akt der selbstbestimmten Nächstenliebe, der ohne Vorbedingung und ohne Erwartung von Dankbarkeit gegeben wird“, erklärt Widmann-Mauz ihre Unterstützung für die Entscheidungslösung. „Es ist allerdings unsere staatliche Aufgabe, die Sensibilität und Bereitschaft der Menschen zu erhöhen, über eine Organspende nachzudenken – zum Beispiel immer dann, wenn Ausweispapiere aktualisiert werden müssen. Dadurch würde niemand gedrängt oder sogar festgelegt, aber die Befassung mit dieser wichtigen Frage angeregt und eine Spendenbereitschaft regelmäßig nachgefragt.“

Widmann-Mauz betont zudem, dass eine Widerspruchslösung nicht zwangsläufig zu mehr Organspenden bzw. zu mehr Transplantationen führe – das zeige allein der Blick ins europäische Ausland. Sie verweist zudem darauf, dass sich mehr Spenden schon allein dadurch erreichen ließen, wenn die Voraussetzungen in den Kliniken für mögliche Organentnahmen, wie mehr qualifiziertes Personal und bessere organisatorische Abläufe, auch tatsächlich gegeben wären. Das vom Deutschen Bundestag erst im April letzten Jahres beschlossene Zweite Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes leiste dazu einen wesentlichen Beitrag.

Hintergrund: Der Deutsche Bundestag hat sich in einer namentlichen Abstimmung am Donnerstagmorgen gegen eine doppelte Widerspruchslösung ausgesprochen, die vorsieht, dass jeder erwachsene Bürger automatisch möglicher Organspender ist, es sei denn, er widerspricht.
Die Entscheidungslösung sieht hingegen eine Weiterentwicklung der bestehenden Rechtslage vor: Bürger sollen nun bei Arztbesuchen, Ausweisverlängerungen und anderen Behördengängen um eine Entscheidung zur Organspende gebeten werden. Der Gesetzentwurf wurde in einer weiteren namentlichen Abstimmung angenommen.

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