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Nein heißt Nein! Sexualstrafrecht verschärft

Nein heißt Nein! Sexualstrafrecht verschärft

„Das Prinzip „Nein heißt Nein“ ist jetzt Grundsatz im Sexualstrafrecht. Die Silvesterereignisse hatten einmal mehr Schutzlücken offenbart, die jetzt mit der Reform geschlossen werden. Alle nicht einvernehmlichen sexuellen Handlungen sind künftig unter Strafe gestellt. Der Schutz der sexuellen Selbstbestimmung von Frauen vor allen Formen sexueller Gewalt wird so besser geschützt. Die Perspektive der Opfer leitete uns auf dem Weg zu einer Verschärfung des Sexualstrafrechts. In Zukunft werden Frauen sich nicht mehr fragen lassen müssen: Warum hast Du Dich nicht gewehrt?“, erklärt Annette Widmann-Mauz, Vorsitzende der Frauen Union der CDU, anlässlich der Verabschiedung der Reform des Sexualstrafrechts im Deutschen Bundestag.

„In Zukunft weiß jeder: Wer andere gegen ihren Willen sexuell belästigt, nötigt oder vergewaltigt muss damit rechnen, bestraft zu werden. Das Strafrecht dient auch der Prävention und der Abschreckung. Das klare Verbotsschild kann jeder verstehen“, betont Annette Widmann-Mauz.

Folgende Kernpunkte hat die Reform des Sexualstrafrechts zum Inhalt:

§ Alle sexuellen Handlungen, die gegen den Willen des Opfers vorgenommen werden, sind unter Strafe gestellt. Dazu ist in § 177 StGB (sexuelle Nötigung, Vergewaltigung) ein Grundtatbestand eingeführt worden, der das Prinzip „Nein heißt Nein“ umsetzt. Damit erfüllen wir die Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention.

§ „Grapschen“ ist strafbar. Der neue Straftatbestand der sexuellen Belästigung gilt auch für den Griff in den Schritt oder an die Brust einer Frau.

§ Opfer sind bei sexuellen Übergriffen aus einer Gruppe heraus besonders schutzlos. Jeder, der sich an einer solchen Gruppe beteiligt, wird in Zukunft auch zur Verantwortung gezogen.

§ Menschen mit Behinderungen werden im Sexualstrafrecht in gleicher Weise umfassend geschützt.

§ Die Ausweisung von straffälligen Ausländern bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (§177 StGB) wird erleichtert.

Hier die Rede im Deutschen Bundestag vom 07.07.2016 von Annette Widmann-Mauz MdB.

Fachübersetzer für Wirtschaft und Finanzen aus Tübingen zu Gast im Bundestag

Fachübersetzer für Wirtschaft und Finanzen aus Tübingen zu Gast im Bundestag

Politik triff Wirtschaft – das war das Motto des Know-how-Transfers, einer Projektwoche der Wirtschaftsjunioren Deutschland, an der auch die Tübinger Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Gesundheit Annette Widmann-Mauz MdB teilgenommen hat. Eine Woche lang wurde sie von dem Fachübersetzer für Wirtschaft und Finanzen, Christof Kocher, Berlin begleitet und hat ihm einen Einblick in den Berliner Politikbetrieb gegeben. „Es ist wichtig, dass Politik und Wirtschaft in Dialog treten“, sagt Widmann-Mauz. „So können wir uns darüber austauschen, welche Auswirkungen politische Entscheidungen für einzelne Unternehmen und ihre Führungskräfte haben.“ Gleichzeitig wachse das Verständnis für die Anliegen der „anderen Seite“. „Ich bin froh, dass die Wirtschaftsjunioren diesen Austausch organisieren und zum gegenseitigen Verstehen von Handlungsnotwendigkeiten in der Politik beitragen. Deshalb freue mich, dass die jungen Unternehmer sich die Zeit nehmen, uns in Berlin über die Schulter zu schauen“, so Widmann Mauz.

Vom 9. bis 13. Mai 2016 hat Christof Kocher gemeinsam mit rund 170 jungen Unternehmern und Führungskräften aus ganz Deutschland unter anderem an Gesprächsterminen, Fraktions-, Arbeitsgruppen- und Plenarsitzungen teilgenommen. Die Wirtschaftsjunioren Deutschland (WJD) bilden mit mehr als 10.000 Mitgliedern aus allen Bereichen der Wirtschaft den größten deutschen Verband von Unternehmern und Führungskräften unter 40 Jahren. Bei einer Wirtschaftskraft von mehr als 120 Mrd. Euro Umsatz verantworten sie rund 300.000 Arbeits- und 35.000 Ausbildungsplätze. Seit 1958 sind die Wirtschaftsjunioren Deutschland Mitglied der mehr als 100 Nationalverbände umfassenden Junior Chamber International (JCI).

Weitere Informationen finden Sie unter www.wjd.de.

Foto: PSts Annette Widmann-Mauz MdB und Wirtschaftsjunior Christof Kocher

„Politik erleben“ – Wanderausstellung „Deutscher Bundestag“ im Rathaus Rottenburg

„Politik erleben“ – Wanderausstellung „Deutscher Bundestag“ im Rathaus Rottenburg

Der Deutsche Bundestag präsentiert sich auf Initiative der Bundestagsabgeordneten des Wahlkreises Tübingen-Hechingen und Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit Annette Widmann-Mauz MdB im Rathaus Rottenburg. Die Ausstellung wird eröffnet am Montag, den 6. Juni 2016 um 09:00 Uhr im Rathaus Rottenburg (Marktplatz 18, 72108 Rottenburg) von Annette Widmann-Mauz MdB. Die Wanderausstellung „Deutscher Bundestag“ kann dort dann bis zum 10. Juni 2016 besichtigt werden.

Widmann-Mauz MdB: „Die Ausstellung ist eine tolle Gelegenheit, sich einmal persönlich ein Bild von der Arbeit unseres Parlaments zu machen. Jung und Alt können Einblicke in den Arbeitsalltag einer Abgeordneten erhalten und erfahren, wie genau der Deutsche Bundestag funktioniert. Besonders für Schulklassen ist die Ausstellung einen Besuch wert, denn hier kann Politik erlebt werden. “

Mit der Ausstellung unterstützt der Deutschen Bundestag bereits seit vielen Jahren erfolgreich den Dialog zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und den Abgeordneten. Auf zwanzig Schautafeln und Aufstellern werden überparteilich alle wesentlichen Informationen zum Deutschen Bundestag und seinen Mitgliedern gezeigt. An zwei digitalen Terminals können Filme, multimediale Aktivitäten und der Internetauftritt des Parlaments erlebt werden. Zudem liegen Informationsbroschüren zum Mitnehmen bereit. Während der gesamten Ausstellungsdauer steht ein Ansprechpartner des Deutschen Bundestages vor Ort zur Verfügung.

(Foto: Deutscher Bundestag/Angelika Settnik)

Koalitionsverhandlungen in Baden-Württemberg

Koalitionsverhandlungen in Baden-Württemberg

Aus Respekt vor dem Wähler Willen und aus Verantwortung für das Land arbeiten Grüne und Christdemokraten an den Grundlagen einer tragfähigen gemeinsamen Regierung. Die Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Tübingen, Parlamentarische Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz, ist nach Abschluss der Sondierungsphase eng in die eigentlichen Koalitionsverhandlungen in Stuttgart eingebunden. Neben der sog. „großen Koalitionsrunde“, der sie zusammen mit Thomas Bareiß und Karl-Wilhelm Röhm angehört, verhandelt sie in der sog. „kleinen Koalitionsrunde“ gemeinsam mit Thomas Strobl, Peter Hauk und Guido Wolf direkt mit Ministerpräsident Kretschmann und fünf weiteren Grünen-Vertretern über die zentralen Grundlagen und Problemfelder einer künftigen grün-schwarzen Landesregierung.

Gäubahn muss in den Vordringlichen Bedarf!

Gäubahn muss in den Vordringlichen Bedarf!

Berlin, 26.04.2016

Im März stellte das Bundesverkehrsministerium den Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030 (BVWP) vor. Auch wenn dem BVWP noch ein verbindliches Ausbaugesetz folgen muss, beinhaltet der Planungsentwurf die Leitlinien der Verkehrsinfrastrukturpolitik des Bundes für die nächsten 15 Jahre. Im Bereich der Schienenwege wurde der zweigleisige Ausbau der Gäubahn in die untere Kategorie des „potenziellen Bedarfs“ eingestuft. Eine konkrete Finanzierungs- und Realisierungsperspektive ist damit noch nicht absehbar.

Widmann-Mauz MdB: „Mit der relativ niedrigen Einstufung der Gäubahn bleibt das Bundesverkehrsministerium hinter meinen Erwartungen für dieses wichtige Schienenprojekt zurück. Die Gäubahn bildet eine der zentralen Verkehrsachsen zwischen Deutschland und der Schweiz. Auch die Region Neckar-Alb ist auf eine möglichst schnelle internationale Verbindung und Anbindung angewiesen. Darum appelliere ich mit meinen CDUBundestagskollegen, deren Wahlkreise ebenfalls entlang der Strecke liegen, mit Nachdruck an Bundesverkehrsminister Dobrindt, die Ausbaustrecke in den „Vordringlichen Bedarf“ hochzustufen“. Diese Dringlichkeit wollen wir auch in einem persönlichen Gespräch mit dem Minister zum Ausdruck bringen.“

Die sieben CDU Abgeordneten weisen in einem Schreiben an den Bundesverkehrsminister darauf hin, dass der BVWP richtigerweise die Beschleunigung der Mobilität und die Beseitigung von verkehrsbedingten Engpässen zum Ziel hat. Bereits im Jahr 2012 sollte die Reisezeit zwischen Stuttgart und Zürich auf 2 Stunden 15 Minuten reduziert werden. Trotz einer in Teilen verbesserten Anschlusssituation, wird die angestrebte Fahrzeit noch immer nicht erreicht. Dies lasse sich nur mit einem zügigen zweigleisigen Ausbau der Bahnstrecke erreichen. „Wenn die Gäubahn in den nächsten Jahren signifikant vorankommen soll, muss sie in den „Vordringlichen Bedarf“.

Laut BVWP ist die Projektdefinition zur Gäubahn noch nicht abgeschlossen und nur Teile der Strecke sind planfestgestellt. Hier appelliere ich auch an das Land, die Planungen zu forcieren, um die Ausbauperspektiven der Schienenstrecke zu verbessern. Schließlich wird im BVWP ausdrücklich darauf hingewiesen, dass „Vorhaben des Potenziellen Bedarfs“ nachträglich in eine höhere Kategorie aufsteigen können. Diese Chance gilt es zu nutzen.“

Spatenstich B 28

Spatenstich B 28

Im Juli 2015 hat der Bund die Baufreigabe für den Neubau der B 28 neu zwischen Rottenburg und Tübingen erteilt. Am 04. April 2016 gab es endlich den langersehnten Spatenstich und damit den Startschuss zur baldigen Entlastung der verkehrsgeplagten Anwohner im Neckartal.