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Europäischer Hochschulverbund CIVIS erhält Förderung durch EU-Kommission

Europäischer Hochschulverbund CIVIS erhält Förderung durch EU-Kommission

Der europäische Hochschulverbund „CIVIS – a European civic university alliance“, zu dem die Eberhard Karls Universität Tübingen im Verbund mit weiteren sieben europäischen Universitäten gehört, setzte sich im Wettbewerb der Europäischen Kommission durch und erhält als „Europäische Hochschule“ in den kommenden drei Jahren eine Förderung in Höhe von bis zu fünf Millionen Euro. Dazu erklärt die Tübinger Bundestagsabgeordnete und Staatsministerin für Integration, Annette Widmann-Mauz: „Die Universität Tübingen ist zweifellos schon lange ein wichtiger Teil des europäischen Bildungsraumes. Es freut mich daher sehr, dass sie als Teil einer Europäischen Hochschule nun auch durch die EU-Kommission finanziell gefördert wird. Damit werden die Kooperationen unserer Universität mit anderen europäischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die vorbildhaft für die europäische Freizügigkeit in der Bildung und Forschung sind, gewürdigt und unterstützt.“

Weitere Partner von CIVIS sind neben Tübingen die Université libre de Bruxelles (Belgien), die Aix-Marseille Université (Frankreich), die Nationale und Kapodistrische Universität Athen (Griechenland), die Universität Bukarest (Rumänien), die Université Libre de Bruxelles (Belgien), die Universidad Autonoma de Madrid (Spanien), die Sapienza Università di Roma (Italien) sowie die Stockholms universitet (Schweden). Gemeinsam wollen die CIVIS-Hochschulen den internationalen Studierendenaustausch, die europäische Zivilgesellschaft sowie die Kooperation mit Afrika und dem Nahen Osten voranbringen – CIVIS sieht sich als Mittler zwischen Europa, dem Mittelmeerraum und Afrika und will sich dort langfristig engagieren. Der Hochschulverbund, der nach dem Statut einer Europäischen Universität gegründet wurde, die die Kriterien des Erasmus+-Aufrufs der Europäischen Kommission erfüllt, wird rund 384.000 Studierende und 55.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zusammenbringen.

In den insgesamt 17 am Mittwoch ausgewählten Europäischen Hochschulnetzwerken sind neben Tübingen weitere 14 deutsche Hochschulen beteiligt. Jedem Hochschulverbund sollen jeweils bis zu fünf Millionen Euro für eine dreijährige Förderung bereitgestellt werden – für die 17 Hochschulnetzwerke mit ihren 114 Hochschulen aus 24 EU-Mitgliedsstaaten werden somit insgesamt bis zu 85 Millionen Euro an Fördergeldern zur Verfügung gestellt. Eine zweite Benennungsrunde für weitere Hochschulnetzwerke soll im Oktober erfolgen. Durch diese Netzwerke soll nicht nur der europäische Hochschul- und Forschungsraum gestärkt, sondern auch die Wettbewerbsfähigkeit Europas im internationalen Vergleich gesteigert werden.

Widmann-Mauz begrüßt Einigung zur Reform der Grundsteuer: „Gestaltungsspielraum für baden-württembergische Interessen muss jetzt auch ausgeschöpft werden“

Widmann-Mauz begrüßt Einigung zur Reform der Grundsteuer: „Gestaltungsspielraum für baden-württembergische Interessen muss jetzt auch ausgeschöpft werden“

Der Deutsche Bundestag berät am morgigen Donnerstag den vom Koalitionsausschuss ausgehandelten Kompromiss für eine Reform der Grundsteuer. Während der Bund weiterhin die Rahmenbedingungen setzt, erhalten Länder und Kommunen über eine umfassende Öffnungsklausel künftig mehr Gestaltungsspielraum bei der Erhebung der Steuer. Die Tübinger Wahlkreisabgeordnete und Staatsministerin Annette Widmann-Mauz begrüßt die Einigung ausdrücklich: „Ich freue mich, dass es bei der Reform der Grundsteuer jetzt zu einem transparenten und unbürokratischen Modell mit Länderöffnungsklausel gekommen ist, das die Einnahmen unserer Kommunen sichert und die föderale Vielfalt stärkt. Dem Druck der Union ist es zu verdanken, dass wir mit der Öffnungsklausel nun bei der Ausgestaltung auf Landesebene auf die konkreten Bedürfnisse in Baden-Württemberg eingehen können“, betont Widmann-Mauz.

Davon müsse nun aber auch Gebrauch gemacht werden, fordert die Staatsministerin: „In der CDU Baden-Württemberg haben wir uns von Anfang an für eine individuelle Landesregelung stark gemacht, die auf unsere regionalen Interessen zugeschnitten ist. Die Landesregierung sollte diesen Gestaltungsspielraum nun auch ausschöpfen und ein eigenes Landesgesetz erlassen.“ Bereits bei ihrem Landesparteitag im Mai hatte sich die CDU Baden-Württemberg mit großer Mehrheit für mehr Spielräume der Länder bei der Festsetzung der Grundsteuer ausgesprochen.

„Für unsere Kommunen sind die Einnahmen aus der Grundsteuer essentiell, in Baden-Württemberg machen sie mit 1,8 Milliarden Euro pro Jahr rund elf Prozent der gesamten kommunalen Steuereinnahmen aus“, so Widmann-Mauz weiter. „Dieses Geld fließt wiederum direkt in die Finanzierung wichtiger Infrastrukturprojekte. Mit der Grundsteuerreform stellen wir sicher, dass diese Einnahmen den Kommunen erhalten bleiben. Unangetastet bleibt dabei auch das kommunale Hebesatzrecht der Städte und Gemeinden. Gleichzeitig wird es zu keinen Mehrbelastungen der Bürgerinnen und Bürger kommen, denn Wohnen darf sich durch die Grundsteuerreform nicht noch weiter verteuern.“

Aufgrund veralteter Bemessungsgrundlagen hatte das Bundesverfassungsgericht eine Neuregelung der Grundsteuer bis Ende des Jahres gefordert. Für die damit einhergehende Grundgesetz-Änderung ist eine Zweidrittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat erforderlich. „Wir werden jetzt alles daran setzen, damit die Reform noch in diesem Jahr in Kraft treten kann. Im Anschluss daran gilt es dann sorgfältig zu prüfen, wie die Grundsteuer in Baden-Württemberg bestmöglich ausgestaltet werden kann“, bekräftigt Widmann-Mauz.

Bild: CDU/Christiane Lang