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Kultusministerin Eisenmann beim traditionellen Politischer Aschermittwoch

Kultusministerin Eisenmann beim traditionellen Politischer Aschermittwoch

Ein Jahr vor der Landtagswahl kommt die CDU-Spitzenkandidatin zur baden-württembergischen Landtagswahl Dr. Susanne Eisenmann nach Bisingen in die Hohenzollernhalle. Gemeinsam mit den CDU-Verbänden Bisingen, Burladingen, Hechingen und Rangendingen lädt die Tübinger Wahlkreisabgeordnete, Staatsministerin Annette Widmann-Mauz MdB, alle interessierten Bürgerinnen und Bürger ein zum traditionellen

Politischen Aschermittwoch
mit
CDU-Spitzenkandidatin
Dr. Susanne Eisenmann
Ministerin für Kultus, Jugend und Sport
am
Mittwoch, den 26. Februar 2020
um 19.00 Uhr (Einlass 18 Uhr)
in der Hohenzollernhalle
(Hauptstraße 15, 72406 Bisingen).

„Susanne Eisenmann ist eine kompetente und durchsetzungsstarke Spitzenpolitikerin. Ich freue mich sehr, dass sie meiner Einladung nach Bisingen gefolgt ist“, so Widmann-Mauz. Ein knappes Jahr vor der Landtagswahl können sich die Bürgerinnen und Bürger im Zollernalbkreis beim traditionellen Politstammtisch hautnah davon überzeugen, wofür Eisenmann und die CDU stehen. Dabei wird es um zukunftsweisende Themen gehen, die Baden-Württemberg in den nächsten Jahren prägen werden. Zum Beispiel die Herausforderungen für Wirtschaft und Gesellschaft durch die Digitalisierung, den Klimawandel oder durch den Fachkräftemangel, aber auch im Bildungs- und Sozialsystem. „Auch wenn die Parteien im Moment noch nicht im Wahlkampf sind – wir stecken beim Politischen Aschermittwoch schon mal das Feld ab. Denn unser Ziel ist klar: Die CDU soll 2021 wieder stärkste Kraft in Baden-Württemberg werden! Wer könnte dafür besser geeignet sein, als unsere Spitzenkandidatin, die dafür mit klarem Profil und deutlichen Worten kämpft“, ist Widmann-Mauz überzeugt.

Dr. Susanne Eisenmann ist seit 2016 Kultusministerin des Landes Baden-Württemberg und war zuvor elf Jahre lang Bürgermeisterin für Kultur, Bildung und Sport in der Landeshauptstadt. Nach Studium und Promotion leitete sie für 14 Jahre das Büro des Vorsitzenden der CDU-Landtagsfraktion und späteren Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg Günther H. Oettinger.
Die Veranstaltung wird durch das Kreisverbandsenioren-Orchester Zollernalb musikalisch umrahmt. Für zünftige Bewirtung ist gesorgt.

Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann, Foto: KD Busch

Widmann-Mauz MdB unterstützt Gesetzentwurf zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende

Widmann-Mauz MdB unterstützt Gesetzentwurf zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende

Im Rahmen der heutigen Debatte im Deutschen Bundestag zu zwei Gesetzentwürfen zur Erhöhung der Organspenden in Deutschland fordert die Tübinger Wahlkreisabgeordnete und Staatsministerin für Integration Annette Widmann-Mauz MdB eine Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende – sie unterstützt damit einen gleichlautenden Gesetzentwurf einer überfraktionellen Gruppe von Abgeordneten. Damit spricht sie sich gegen den Gesetzentwurf zur Regelung der doppelten Widerspruchslösung im Transplantationsgesetz aus.
Da Staatsministerin Widmann-Mauz am Donnerstag bei einer Konferenz der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) in Paris als Vertreterin der Bundesregierung spricht, konnte sie an den namentlichen Abstimmungen nicht teilnehmen. Ihre Rede zur Organspendendebatte im Deutschen Bundestag hat sie deshalb zu Protokoll gegeben (s. Anhang dieser Pressemitteilung).

„Die Organspende ist ein äußerst sensibles und gerne verdrängtes Thema. Es handelt sich um eine höchst persönliche und individuelle Entscheidung, mit deren konkreter Auseinandersetzung sich viele von uns sehr schwer tun – auch wir Bundestagsabgeordneten“, so Widmann-Mauz. In der Widerspruchslösung sieht sie einen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen und spricht sich daher dagegen aus: „Auch wenn mit der doppelten Widerspruchslösung niemand dazu gezwungen wird, nach seinem Tod ein Organ zu spenden, so entsteht mit der Widerspruchslösung dennoch der Zwang, eine Haltung einnehmen zu müssen, soll nicht am Ende der Staat diese für den Einzelnen vorgeben. Ich bin froh, dass in unserem Grundgesetz Grundrechte festgeschrieben sind, die die Würde des Menschen, seine körperliche Unversehrtheit und seine Freiheit und Selbstbestimmung besonders schützen.“

„Für mich, die ich selbst einen Organspendeausweis bei mir trage, ist die positive Entscheidung für eine Organspende ein Akt der selbstbestimmten Nächstenliebe, der ohne Vorbedingung und ohne Erwartung von Dankbarkeit gegeben wird“, erklärt Widmann-Mauz ihre Unterstützung für die Entscheidungslösung. „Es ist allerdings unsere staatliche Aufgabe, die Sensibilität und Bereitschaft der Menschen zu erhöhen, über eine Organspende nachzudenken – zum Beispiel immer dann, wenn Ausweispapiere aktualisiert werden müssen. Dadurch würde niemand gedrängt oder sogar festgelegt, aber die Befassung mit dieser wichtigen Frage angeregt und eine Spendenbereitschaft regelmäßig nachgefragt.“

Widmann-Mauz betont zudem, dass eine Widerspruchslösung nicht zwangsläufig zu mehr Organspenden bzw. zu mehr Transplantationen führe – das zeige allein der Blick ins europäische Ausland. Sie verweist zudem darauf, dass sich mehr Spenden schon allein dadurch erreichen ließen, wenn die Voraussetzungen in den Kliniken für mögliche Organentnahmen, wie mehr qualifiziertes Personal und bessere organisatorische Abläufe, auch tatsächlich gegeben wären. Das vom Deutschen Bundestag erst im April letzten Jahres beschlossene Zweite Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes leiste dazu einen wesentlichen Beitrag.

Hintergrund: Der Deutsche Bundestag hat sich in einer namentlichen Abstimmung am Donnerstagmorgen gegen eine doppelte Widerspruchslösung ausgesprochen, die vorsieht, dass jeder erwachsene Bürger automatisch möglicher Organspender ist, es sei denn, er widerspricht.
Die Entscheidungslösung sieht hingegen eine Weiterentwicklung der bestehenden Rechtslage vor: Bürger sollen nun bei Arztbesuchen, Ausweisverlängerungen und anderen Behördengängen um eine Entscheidung zur Organspende gebeten werden. Der Gesetzentwurf wurde in einer weiteren namentlichen Abstimmung angenommen.