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Pflege am Limit – Was hilft in und nach der Pandemie? Videokonferenz mit dem Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung Staatssekretär Andreas Westerfellhaus

Pflege am Limit – Was hilft in und nach der Pandemie? Videokonferenz mit dem Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung Staatssekretär Andreas Westerfellhaus

Pflegekräfte klagen über chronische Überlastung am Arbeitsplatz, seit Monaten kommen besondere Härten durch die Corona-Krise dazu. Körperliche und seelische Erschöpfung bringen sie ans Limit und immer mehr denken darüber nach aufzugeben. Zu Beginn der Pandemie gab es für den Einsatz der Pflegekräfte viel Applaus von Balkonen und Lichter an den Fenstern. Auch die Politik hat seitdem einiges auf den Weg gebracht, um das Pflegepersonal zu entlasten: Finanzmittel für 13.000 neue Stellen, Bonuszahlungen für Alten- und Krankenpflegekräfte sowie Lohnerhöhungen im öffentlichen Dienst.

Was braucht es aber darüber hinaus, um die Pflege in und nach der Pandemie zu stärken? Wie gelingt es uns, die Attraktivität des Pflegeberufes zu sichern, den Herausforderungen des demografischen Wandels gerecht zu werden und können digitale Technologien dabei helfen, um mehr Freiräume für Zuwendung und Patientenorientierung zu schaffen? Diese Fragen möchte Staatsministerin Annette Widmann-Mauz mit Interessierten und engagierten Vertreterinnen und Vertretern von Kranken- und Altenpflegeeinrichtungen und -diensten, Kliniken und Pflegeschulen aus der Region diskutieren und lädt ein zur Videoveranstaltung

„Pflege am Limit – Was hilft in und nach der Pandemie?“

am Donnerstag, 06. Mai 2021
von 19:30 Uhr bis 21:00 Uhr mit

Staatssekretär Andreas Westerfellhaus
Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung
Klaus Tischler
Pflegedirektor am Universitätsklinikum Tübingen
Blerta Muqaku
Pflegedirektorin am Zollernalb-Klinikum

Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind herzlich eingeladen, sich aktiv an der Diskussion zu beteiligen.
Die Videokonferenz wird über die Anwendung Cisco Webex stattfinden. Um Anmeldung über die E-Mailadresse annette.widmann-mauz.wk@bundestag.de wird gebeten. Die Zugangsdaten werden dann per E-Mail zugeschickt.

Widmann-Mauz MdB: Baumspende für den Spielplatz in Kusterdingen-Jettenburg

Widmann-Mauz MdB: Baumspende für den Spielplatz in Kusterdingen-Jettenburg

Seit gestern schmückt den rundum erneuerten Spielplatz in Kusterdingen-Jettenburg ein Blutahorn. Dabei handelt es sich um eine Baumspende des Verbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Baden-Württemberg e.V. (Galabau) an die Wahlkreisabgeordnete für Tübingen-Hechingen, Staatsministerin Annette Widmann-Mauz. Gemeinsam mit dem Kusterdinger Bürgermeister Dr. Jürgen Soltau und Reiner Bierig, Geschäftsführer vom Verband Galabau Baden-Württemberg, machte sich die Staatsministerin heute ein Bild von der Baumpflanzaktion, die am Tag zuvor stattgefunden hatte.

„Nach einigen Corona-bedingten Verzögerungen freue ich mich nun sehr, dass der Blutahorn passend zum Tag des Baumes am 25. April seinen Platz in Kusterdingen gefunden hat. Der Baum steht für Zukunft und ist eine tolle Bereicherung für den Spielplatz, der erst 2019 mit viel ehrenamtlicher Arbeit rundum erneuert wurde. Umso schöner wäre es natürlich gewesen, die Pflanzaktion gemeinsam mit vielen Kindern durchzuführen. Corona-bedingt war das leider nicht möglich“, bedauert die Staatsministerin. „Ein herzliches Dankeschön an Galabau und Herrn Bierig für diese großzügige Baumspende!

Auch Bürgermeister Soltau freut sich über die Aktion: „So ein Baum hat ja ganz viele Funktionen – er ist schön anzusehen, spendet Schatten und Sauerstoff, speichert CO2, wird bestimmt mal ein toller Kletterbaum – und kann, so wie dieser hier, ein Zeichen der Freundschaft sein. Der Freundschaft mit der Gemeinde Kusterdingen und dem Ort Jettenburg. In diesem Sinne herzlichen Dank an Galabau und Herrn Bierig und an unsere Bundestagsabgeordnete Annette Widmann-Mauz!“

„Bäume, Grünanlagen und Spielplätze – nie waren sie wichtiger als heute!“ erklärt Geschäftsführer Reiner Bierig. „Gerade Menschen, die keinen eigenen Garten besitzen, sind auf öffentliche Grünflächen angewiesen. Von den positiven, kühlenden Auswirkungen auf das Stadtklima einmal ganz abgesehen.“ Im Sommer soll an dem Ahorn noch eine Baumplakette angebracht werden.

Widmann-Mauz und Bareiß widersprechen Palmer Den Schindhaubasistunnel grundsätzlich in Frage zu stellen, gefährdet die Entwicklung unserer Region

Widmann-Mauz und Bareiß widersprechen Palmer Den Schindhaubasistunnel grundsätzlich in Frage zu stellen, gefährdet die Entwicklung unserer Region

Per Facebookbeitrag hat sich Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer gegen die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit des Schindhau-Tunnels ausgesprochen und fordert einen Bürgerentscheid dazu. Die Wahlkreisabgeordnete von Tübingen-Hechingen, Staatsministerin Annette Widmann-Mauz MdB, und der Wahlkreisabgeordnete von Zollernalb-Sigmaringen, Parlamentarischer Staatssekretär Thomas Bareiß MdB positionieren sich deutlich gegen diesen Vorstoß.

„Seit über 50 Jahren wird an der B 27 geplant, doch bis heute ist diese zentrale Verkehrsachse zwischen Rottweil und Stuttgart immer noch nicht durchgehend vierspurig ausgebaut. Dass der noch offene Teilabschnitt der Ortsumfahrung Tübingens mit dem Schindhaubasistunnel jetzt vom Tübinger Oberbürgermeister per Facebook-Nachricht grundsätzlich in Frage gestellt wird, können wir nicht nachvollziehen“, so Annette Widmann-Mauz und Thomas Bareiß. Und weiter: „Der durchgängige, vierspurige Ausbau der B 27 bedeutet eine enorme Verkehrsentlastung der Region Neckar-Alb und der anliegenden Kommunen. Nicht nur die Stadt Tübingen ist auf die schnelle Umsetzung des Schindhaubasistunnels angewiesen, sondern auch die vielen Anwohner und Unternehmen der Region.“

„Dass Oberbürgermeister Palmer jetzt versucht, die beiden wichtigsten Infrastrukturprojekte der Region – den B27-Ausbau und die Regionalstadtbahn – gegeneinander auszuspielen, halte ich für unverantwortlich und politisch durchsichtig. Nachdem die Grünen auf Bundesebene bereits den Bau von Autobahnen und Bundesstraßen stoppen wollen, macht Palmer nun auch vor Ort deutlich, was wir in Sachen regionaler Infrastruktur von den Grünen zu erwarten haben. Nachhaltige Politik heißt auch, mittel- und langfristige Zielsetzungen konsequent zu verfolgen und entsprechende Projekte dann auch umzusetzen. Aus meiner Sicht ist es weder nachhaltig noch zielführend, wenn die Grünen langjährige Straßenbauprojekte, in die bereits viele Steuergelder geflossen sind und die der Region wichtige Entwicklungschancen und Entlastung bieten, kurzfristig in Frage stellen. Vertrauen baut auf Verlässlichkeit!“, so Widmann-Mauz.
„Es stößt bei mir auf vollkommenes Unverständnis, dass der Tübinger Oberbürgermeister diesen parteiübergreifenden Schulterschluss jetzt aufkündigt. Das ist ein durchschaubares taktisches Spiel, das der gesamten Region Neckar-Alb massiv schadet. Für mich, der aus dem Zollernalbkreis kommt, ist das eine Politik, bei der mal wieder nur an den Tübinger Stadtbürger gedacht wird. Der Ländliche Raum ab Tübingen ist Herrn Palmer egal. Das ist eine Politik, die gegen unsere Region ist. Das werden wir nicht zulassen und dagegen werden wir alles tun“ sagte der Wirtschaftsstaatssekretär Thomas Bareiß.

Die Finanzierung des B 27-Ausbaus ist durch das Prädikat `Vordringlicher Bedarf´ im Bundesverkehrswegeplan 2030 gesichert – dafür haben Stadt, Land, Bund und Bürgerinitiativen jahrzehntelang gekämpft. Bereits im Jahr 2002 spricht sich der Tübinger Gemeinderat in einem Beschluss klar für die Umsetzung des Schindhaubasistunnels aus. Ein auf Wunsch der Stadt Tübingen ermöglichtes Bürgerbeteiligungsverfahren hat 2014 die Trassen-Planung nicht nur durch wertvolle Anregungen ergänzt, sondern auch den Planungsfortschritt um mehrere Jahre zeitlich verzögert. Schon von 1988 bis zur Jahrtausendwende wurden verschiedene Trassenvarianten, so etwa innerörtliche Ausbaulösungen und Lösungen über den Höhenrücken des Schindhaus, unter verkehrlichen, umwelt- und kostenbezogenen Aspekten untersucht. 2005 wurden auf Bitten des Bundesrechnungshofes erneut umfassende Prüfungen und zusätzliche Untersuchungen und Gutachten durchgeführt.

Das Regierungspräsidium Tübingen hat dem Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg im Sommer 2019 den sogenannten Vorentwurf für die Ortsumgehung von Tübingen im Zuge der B 27 vorgelegt. Im Herbst 2019 hat das Ministerium für Verkehr dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur diese Unterlagen mit dem Ziel der Erteilung des sogenannten Gesehenvermerks übersandt. Im Juni 2020 wurde die Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur über das Ergebnis der Prüfung der vorgelegten Unterlagen informiert und gebeten, diese zu überarbeiten. Nach Vorlage der überarbeiteten und vollständigen RE-Vorentwurfsunterlagen durch die Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg wird der Gesehenvermerk durch das Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur erteilt. Darauf folgt im nächsten Schritt die Genehmigungsplanung mit der Ausarbeitung der Planfeststellungsunterlagen.

Annette Widmann-Mauz MdB vergibt Vollstipendium für die USA

Annette Widmann-Mauz MdB vergibt Vollstipendium für die USA

Die 15-jährige Ellen Gorges aus Tübingen wird für ein Schuljahr in den „American Way of Life“ eintauchen. Die Tübinger Wahlkreisabgeordnete Staatsministerin Annette Widmann-Mauz ermöglicht ihr das Stipendium im Rahmen des Parlamentarischen Patenschafts-Programms (PPP). Über das Stipendienprogramm des Deutschen Bundestages wird die Schülerin eine amerikanische High School besuchen, dort in einer Gastfamilie leben und viele neue Freundschaften schließen. Los geht es für sie voraussichtlich im Sommer 2021. Dazu erklärt Annette Widmann-Mauz:

„Das Parlamentarische Patenschafts-Programm ist eine ganz besondere Gelegenheit, auf vielfältige Weise unvergessliche und prägende Erfahrungen zu sammeln. Als Juniorbotschafterin wird Ellen Gorges zugleich Verantwortung übernehmen, indem sie unser Land und damit unsere Heimat in den USA vertritt. Ich freue mich sehr, dass ich interessierten und engagierten Jugendlichen aus der Region seit vielen Jahren dieses Angebot machen und sie während des Austauschjahres begleiten kann.

Mit welchen Vorstellungen und Wünschen sie ihr Austauschjahr in den USA antritt und wie sie sich auf ihre neue Gastfamilie vorbereitet, darüber werden sich Staatsministerin Widmann-Mauz und Ellen Gorges in einem Gespräch auf Insta-Live austauschen. Interessierte können das Gespräch live mitverfolgen am:

Donnerstag, den 22. April 2021,
von 18.00 Uhr – 18.30 Uhr
auf dem
Instagram-Kanal von Annette Widmann-Mauz: @widmannmauz

Die Vorfreude teilt Ellen mit 359 anderen jungen Menschen aus ganz Deutschland. Insgesamt erhalten 360 Schülerinnen und Schüler sowie junge Berufstätige jedes Jahr ein PPP-Vollstipendium des Deutschen Bundestages für ihren Aufenthalt in den USA. Für die Jugendlichen heißt es nun hoffen, dass Corona nicht noch einen Strich durch die Rechnung macht, da die Durchführung des PPPs von der Pandemie-Lage abhängig ist – schließlich muss die Sicherheit und Gesundheit aller Teilnehmenden sichergestellt werden können,

Ab dem 3. Mai können sich Jugendliche aus dem Wahlkreis für die PPP-Stipendien im Schuljahr 2022/2023 bewerben. Willkommen sind, laut dem Deutschen Bundestag, Bewerbungen von Schülerinnen und Schülern aller Schularten zwischen 15 und 18,5 Jahren sowie von jungen Berufstätigen bis zu einem Alter von 24 Jahren. Mehr Informationen gibt der Deutsche Bundestag unter: www.bundestag.de/ppp.

Widmann-Mauz MdB: Bund fördert vielversprechende Medikamentenforschung gegen COVID-19 aus Tübingen

Widmann-Mauz MdB: Bund fördert vielversprechende Medikamentenforschung gegen COVID-19 aus Tübingen

Mit einem Volumen von zunächst 50 Millionen Euro fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) erfolgsversprechende Forschungsansätze zur Arzneimittelentwicklung gegen COVID-19. Bundesweit erhalten zunächst acht Unternehmen diese Förderung, darunter die zwei Tübinger Unternehmen Atriva Therapeutics GmbH und EMC microcollections GmbH. Dazu erklärt die Wahlkreisabgeordnete für Tübingen-Hechingen, Staatsministerin Annette Widmann-Mauz MdB:

„Ich freue mich sehr über die Entscheidung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, zwei Tübinger Unternehmen bei der wichtigen Forschung nach COVID 19-Therapeutika finanziell zu unterstützen. Die vorklinischen Studien der Atriva Therapeutics GmbH und der EMC microcollections GmbH zeigen vielversprechende Ansätze für entscheidende Durchbrüche bei der Entwicklung von dringend benötigten Medikamenten im Kampf gegen das Virus. Mit der Förderung des Bundes werden diese Forschungsprojekte nun umfangreich vorangetrieben und bei der Durchführung der klinischen Studienphasen I – IIb unterstützt“ so Widmann-Mauz. „Ob bei der Impfstoffentwicklung oder in der Medikamentenforschung, Tübingen ist Standort für Spitzenforschung in Deutschland und Europa. Mit der Förderung des Bundes werden die Bedingungen für exzellente Forschungs- und Entwicklungsarbeit in Tübingen weiter gestärkt“ so die Staatsministerin.

Im März 2020 hatte das Bundesministerium für Bildung und Forschung eine erste Förderinitiative zur Medikamentenforschung gegen COVID-19 begonnen. Seither haben Wissenschaftler wichtige Erkenntnisse gesammelt. Mit zunächst 50 Millionen Euro werden nun Unternehmen gefördert, deren vorklinische Studienergebnisse große Potenziale für erfolgsversprechende Behandlungsmethoden aufzeigen. Die Förderbescheide und die Informationen zur konkreten Förderhöhe gehen den ausgewählten Unternehmen in den nächsten Wochen zu. Im Sommer dieses Jahres plant das Bundesministerium für Bildung und Forschung eine zweite Einreichungsfrist zu setzen, damit weitere vielversprechende Projekte zum Zug kommen können.

Ausweitung der Abschreibungsmöglichkeiten für Computerhardware und Software zur Ermöglichung der Arbeit im Homeoffice umgesetzt

Ausweitung der Abschreibungsmöglichkeiten für Computerhardware und Software zur Ermöglichung der Arbeit im Homeoffice umgesetzt

Vor dem Hintergrund der technischen Umrüstung von Unternehmen auf Homeoffice-Arbeitsplätze in Zeiten der Pandemie, ist die verbesserte steuerliche Abschreibung für EDV-Hardware und Software nun auch anwendbar für Wirtschaftsgüter, die vor dem 1. Januar 2021 angeschafft oder hergestellt wurden. Die Wahlkreisabgeordnete für Tübingen-Hechingen Staatsministerin Annette Widmann-Mauz MdB hatte sich vorab für eine solche Regelung eingesetzt und erklärt dazu:

„Die verbesserten steuerlichen Abschreibungen setzen wichtige Impulse und Anreize für Arbeitgeber, in die Anschaffung neuer Hardware und Software zu investieren und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern damit das Arbeiten von zu Hause aus zu ermöglichen. Damit tragen sie zu einem höheren Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, zur Eindämmung der Corona-Pandemie und zur Digitalisierung und Zukunftsfähigkeit von Unternehmen bei“, so Widmann-Mauz. „Dass diese steuerlichen Erleichterungen nun auch für diejenigen Unternehmen gelten, die bereits zu einem frühen Zeitpunkt in der Pandemie Initiative ergriffen und in die nötige Ausstattung investiert haben, war mir ein wichtiges Anliegen für das ich mich persönlich in der Bundesregierung eingesetzt habe. Denn diese Unternehmen haben eine Vorbildrolle eingenommen und dafür gesorgt, dass die Verbreitung und Akzeptanz des Arbeitens im Homeoffice in kurzer Zeit gestiegen sind. Umso mehr freue ich mich, dass das Bundesministerium für Finanzen nun mit einer entsprechenden Regelung tätig geworden ist. Das ist eine gute Nachricht für viele Unternehmen, die jede Entlastung brauchen können“, so die Staatsministerin weiter.

Das Bundesministerium für Finanzen hat den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 19. Januar 2021 Ende Februar 2021 untergesetzlich umgesetzt. Mit der veröffentlichten Verwaltungsanweisung kann für bestimmte Computerhardware (einschließlich der dazugehörenden Peripheriegeräte) und die für die Dateneingabe und -verarbeitung erforderliche Betriebs- und Anwendersoftware eine auf ein Jahr reduzierte betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für die Abschreibung zugrunde gelegt werden. Die entsprechenden Anschaffungs- und Herstellungskosten können im Rahmen eines Wahlrechts im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung in voller Höhe abgezogen werden.

Die Regelungen sind erstmals für die Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2020 enden. Sie können aber auch auf Wirtschaftsgüter angewendet werden, die vorher bereits angeschafft oder hergestellt wurden. Insoweit ist eine rückwirkende Anwendung möglich und Unternehmen werden nicht benachteiligt, die bereits früher während der Corona-Pandemie in die Digitalisierung investiert haben.