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Widmann-Mauz MdB: Weitere Unterstützung für Amateurmusik

Widmann-Mauz MdB: Weitere Unterstützung für Amateurmusik

Zum Beschluss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages zur Einrichtung eines Amateurmusikfonds in Höhe von fünf Millionen Euro erklärt die Wahlkreisabgeordnete für Tübingen-Hechingen und Kulturpolitikerin Annette Widmann-Mauz MdB:

„Die Schaffung eines Amateurmusikfonds ist eine großartige Nachricht für die Chöre und Orchester. Ich freue mich sehr, dass es jetzt weitere Unterstützung für unsere Chöre und Orchester gibt. Denn der Bedarf an Beratung und Unterstützung ist nach wie vor sehr groß.  Besonders in unserer Region, die so reich an Chören, Orchestern und vielen weiteren Amateurmusizierenden ist, kann der Musikfond ein wichtiges Element für die Stärkung der  Amateurmusik sein. Jetzt kommt es darauf an, dass die Fördermittel aus dem Amateurmusikfond auch an die Chöre und Orchester gebracht werden.“

In ihrer Vielfalt und Größe verfügt Deutschland über eine weltweit einzigartige Amateurmusikszene. Gemäß dem Musikinformationszentrum musizieren in Deutschland über 14,3 Millionen Menschen in über 100.000 Ensembles in ihrer Freizeit. Mit dem Amateurmusikfonds bekennt sich die Politik zu dieser kulturellen Vielfalt und der Verantwortung für das Immaterielle Kulturerbe Amateurmusik, führt Widmann-Mauz weiter aus.

Im Nachgang zu ihrer Informationsveranstaltung am 10. Oktober 2022 erläutert Annette Widmann-Mauz an die Chöre und Orchester im Wahlkreis, dass der BMCO verantwortlich für die Verwaltung der zusätzlichen Finanzmittel werden soll. Dieser wird nun die verwaltungsmäßige Abstimmung mit dem Bund beginnen, um den Amateurmusikfonds zeitnah mit Leben zu füllen.

Widmann-Mauz: Union setzt sich beim Bürgergeld durch – Einigung vor Vermittlungsausschuss

Widmann-Mauz: Union setzt sich beim Bürgergeld durch – Einigung vor Vermittlungsausschuss

Zur Einigung von Union und Ampel-Koalition zum Bürgergeld, über die der Vermittlungsausschuss heute Abend abstimmt, erklärt die Wahlkreisabgeordnete für Tübingen-Hechingen, Annette Widmann-Mauz MdB:
„Ich begrüße es sehr, dass sich die Union bei den Sondierungen für eine Einigung beim Bürgergeld bei den zwei wesentlichsten Teilen der Reform durchsetzen konnte. Wir haben stets betont, dass wir beim Fördern besser werden müssen, aber gleichzeitig beim Fordern nicht nachlassen dürfen. Dieser Grundsatz bleibt nun gewahrt. Damit setzen wir die richtigen und notwendigen Anreize, damit Menschen auch tatsächlich möglichst schnell wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden können. Dazu gehört auch, dass die Regelsätze und die Hinzuverdienstgrenze erhöht werden, denn Inflation und Krisen belasten armutsbetroffene Menschen am stärksten.“

„Der ursprüngliche Vorschlag der Ampel-Koalitionen, mit einer sogenannten „Vertrauenszeit“ faktisch auf alle zwingbaren Mitwirkungspflichten zu verzichten, stand im klaren Widerspruch zu diesem Grundsatz. Deshalb halte ich es für richtig, dass wir Leistungen weiterhin an die Mitwirkung der Empfängerinnen und Empfänger knüpfen – das ist ein Zeichen der Fairness und Gerechtigkeit all denjenigen gegenüber, die in wirtschaftlich schwierigen Zeiten die sozialen Leistungen mitfinanzieren. Damit konnten wir uns als Union nun auch durchsetzen“, erläutert Widmann-Mauz weiter. „Auch beim Schönvermögen und der Karenzzeit, in der die finanziellen und Wohnverhältnisse nicht überprüft werden, sind die Anpassungen nur folgerichtig. Schließlich geht es um die Gewährung von Grundsicherung und nicht um Vermögensschutz. Sehr hohe Freigrenzen für Vermögen zuzulassen, während gleichzeitig staatliche Unterstützungsleistungen in Anspruch genommen werden, gefährdet die gesellschaftliche Grundlage für Solidarität und Unterstützung für armutsbetroffene Menschen.“

Mein Kommentar: Keine Angst vor Argumenten

Mein Kommentar: Keine Angst vor Argumenten

Gestern beschloss der Bundestag nach intensiver Debatte das sogenannte Bürgergeld. Am Montag wird das Gesetz im Bundesrat voraussichtlich scheitern und im Vermittlungsausschuss landen. Das hätte die Ampel im Interesse der Sozialhilfeempfänger vermeiden können, indem sie die Kritik von Kommunen, Wirtschaft, Bundesrechnungshof, aus den Personalvertretungen der Jobcenter oder der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit nicht mit billigen parteipolitischen Vorwürfen abgetan hätte. Keine Regierungsmehrheit hat Anspruch auf kritiklose Zustimmung zu ihren Vorhaben. Im Gegenteil: Unsere Demokratie basiert auf dem Prinzip der parlamentarischen Kontrolle durch die Opposition. Deshalb ist es geradezu unsere Pflicht, auf die maximale Komplexität und Bürokratie sowie die gravierenden Folgen dieses Vorhabens aufmerksam zu machen. Gespielte Empörung und Beleidigungen aus Angst vor Argumenten ersetzen die fachliche Auseinandersetzung nicht.

Dazu gehört auch anzuerkennen, was richtig und notwendig ist wie die Erhöhung der Regelsätze und der Hinzuverdienstgrenze. Das wollen auch wir, denn Inflation und Krisen belasten armutsbetroffene Menschen am stärksten. Doch der sicherste Weg aus Armut und Arbeitslosigkeit führt über Beschäftigung. Die Anreize dazu durch das sog. Bürgergeld gerade in den ersten sechs Monaten zu reduzieren, ist kontraproduktiv. Auch ein Schonvermögen von bis zu 150.000 Euro bei einer vierköpfigen Familie ist gegenüber einer Bäckereifachverkäuferin und ihrer Familie, die davon nur träumen kann, mehr als erklärungsbedürftig. Industrie, Handwerk und Sozialeinrichtungen suchen händeringend Arbeitskräfte. Einer Million Langzeitarbeitslosen stehen fast doppelt so viele offene Stellen gegenüber. Statt diese Personalnot durch verstärkte Vermittlung und Begleitung der Jobcenter zu lindern und neue Chancen in Arbeit zu eröffnen, kürzt die Bundesregierung die Mittel für die aktive Arbeitsmarkteingliederung um 600 Mio. Euro. Dadurch schafft die Ampel nicht mehr Respekt für die Betroffenen, sondern lässt sie im Stich.

Wir dürfen das „Fordern“ nicht aufgeben und müssen gleichzeitig beim „Fördern“ besser werden. Nur so bleibt der gesellschaftliche Zusammenhalt zwischen denjenigen, die mit ihren Steuern die Leistungen finanzieren, und denen, die unsere Solidarität und Unterstützung brauchen, auch erhalten.

Veröffentlicht im Schwäbischen Tagblatt am 11. November 2022.

Widmann-Mauz: Verzögerungen bei der Projektförderung des Bundes für das Mössinger Mühlegärtle untragbar

Widmann-Mauz: Verzögerungen bei der Projektförderung des Bundes für das Mössinger Mühlegärtle untragbar

Zum heute im Schwäbischen Tagblatt erschienen Bericht „Wo bleibt das Geld fürs Mühlegärtle?“ informiert die Wahlkreisabgeordnete für Tübingen-Hechingen, Annette Widmann-Mauz MdB:

„Die Stadt Mössingen hat sich mit dem Mühlegärtle im Jahr 2020 erfolgreich auf Fördermittel aus dem Bundesprogramm „Modellprojekte zur Klimaanpassung und Modernisierung in urbanen Räumen“ beworben. Das weitere Genehmigungsverfahren für das Projekt hat sich seitdem so stark verzögert, dass die Realisierung in der geplanten Form gefährdet ist. Nach entsprechenden Hinweisen aus der Stadtverwaltung habe ich mich  daher Anfang August an das zuständige Bundesbauministerium gewandt und darauf gedrängt, dass die dringend benötigten Genehmigungen endlich erteilt werden“, so die Abgeordnete. „In der Antwort vom 27. September begründete das Bundesbauministerium die Situation mit personalbedingten Verzögerungen bei der Oberen Finanzdirektion. Dabei wurde auch zugesagt, dass ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn für einzelne Bausteine denkbar sei, um eine zeitnahe Umsetzung des Projekts zu ermöglichen. Darüber habe ich die Stadt Mössingen umgehend informiert. Nach aktuellem Stand soll die Genehmigung nun im Laufe der kommenden Woche erfolgen.“

„Die immensen Verzögerungen bei der baufachlichen Prüfung und Bewilligung der weiteren Planungsleistungen durch den Bund sind untragbar. Der offizielle Zuwendungsbescheid des Bundes liegt bereits seit Februar vor. Zwischenzeitlich hat die Stadt Mössingen mehrere 100.000 Euro in immer tiefergehende Planungen investiert, ohne mit dem Ausschreibungsprozess starten zu können. Die Baukosten haben sich zwischenzeitlich enorm gesteigert, was die Städte und Kommunen, die solche Projekte umsetzen wollen, zusätzlich belastet. Die Ampel-Koalition hat sich Klimafreundlichkeit und Bürokratieabbau auf die Fahnen geschrieben – davon kommt bei den Städten und Kommunen bislang leider nichts an.“