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Mein Kommentar: Alles Definitionsfrage?

Mein Kommentar: Alles Definitionsfrage?

Den gestrigen Brückentag verdanken wir Christi Himmelfahrt. Dass der Vatertag begangen wird, hat auch mit dem Muttertag zu tun, der aus Dank für deren Liebe und Fürsorge gefeiert wird. Biologisch unterschiedliche Formen von Elternschaft und traditionelle Rollenbilder prägen deren Wahrnehmung.

Auch wenn sich die klassische Rollenverteilung längst deutlich verändert hat, bleibt die biologische Tatsache bestehen: Männer haben uns gezeugt und Frauen geboren.

Mit dem Entwurf für ein Selbstbestimmungsgesetz hat die Ampel-Koalition zurecht Widerspruch hervorgerufen. Es ist der Eindruck entstanden, Geschlecht sei lediglich ein soziales Konstrukt. Demnach kann jede und jeder sein Geschlecht beim Standesamt dem eigenen Empfinden anpassen: männlich, weiblich oder nichts von beidem.

Klar ist: Akzeptanz für das Individuum gelten nicht nur für seine äußere Wahrnehmung, sondern auch für die innere Bestimmung und das Ringen um Identität, auch die geschlechtliche. Im Fall von Geschlechtsdisphorie leiden Menschen unter einer fehlenden Übereinstimmung zwischen ihrem biologischen oder bei Geburt bestimmten Geschlecht und ihrer Geschlechtsidentität. Selbstverständlich sollen sie angstfrei und selbstbestimmt leben. Eine Reform des Transsexuellengesetzes ist deshalb notwendig. Was sich einfach anhört, hat weitreichende Konsequenzen. In die Höhe schnellende Zahlen von Mädchen, die ihr Geschlecht in einer schwierigen Phase des Erwachsenwerdens ändern wollen, lassen aufhorchen. Ihren Transitionswunsch nicht zu hinterfragen, sondern schon ab 14 Jahren ohne Beratung und Gutachten zu ermöglichen, ist unter Jugendschutzaspekten absolut unzureichend. Das vorgesehene Offenbarungsverbot einer Änderung des Geschlechtseintrags eines Elternteils könnte dazu führen, dass nicht klar ist, wer biologischer Vater und wer biologische Mutter ist. Zukünftig soll der Eintrag „Elternteil“ in der Geburtsurkunde möglich sein. Und dort, wo es im Alltag zu Problemen kommen kann, z.B. wenn Transfrauen Aufnahme in Frauenhäusern oder Zutritt in Fitness-Studios oder Saunen beanspruchen, duckt sich der Gesetzgeber weg. Lange erkämpfte Schutzräume für Frauen würden ihren eigentlichen Zweck verlieren. So kommt die Bundesregierung jedenfalls weder ihrer Verantwortung, Jugendliche oder Frauen vor Gewalt zu schützen nach, noch Transmenschen vor Diskriminierung.

Veröffentlicht im Schwäbischen Tagblatt am 19.05.2023.

Widmann-Mauz MdB: Kommunen brauchen Verlässlichkeit bei der Städtebauförderung

Widmann-Mauz MdB: Kommunen brauchen Verlässlichkeit bei der Städtebauförderung

Mit einer Fördersumme in Höhe von insgesamt rund 3,6 Mio. Euro liegt die Städtebauförderung des Bundes im Wahlkreis Tübingen-Hechingen auch im Jahr 2022 auf weiterhin sehr hohem Niveau. Doch die Entscheidungen der Ampel-Regierung führten auch in diesem Bereich zu großer Verunsicherung bei den Kommunen, mahnt die Wahlkreisabgeordnete für Tübingen-Hechingen, Annette Widmann-Mauz MdB, anlässlich des „Tags der Städtebauförderung“ am 13. Mai:

„Die Städtebauförderung ist eine Erfolgsgeschichte für Bürgerinnen und Bürger vor Ort. Seit über 50 Jahren ist sie das wichtigste Instrument einer integrierten Stadtentwicklung. Die Unions-geführte Bundesregierung hat in der vergangenen Wahlperiode nicht nur die Umstrukturierung der Städtebauförderprogramme vorgenommen, sondern auch die Förderung auf einem hohen Niveau von 790 Mio. Euro pro Jahr festgeschrieben. Die Ampel-Regierung hingegen hat nicht nur das durchwegs äußerst erfolgreiche Programm „Nationale Projekte des Städtebaus“ komplett und ohne Vorankündigung aus dem Bundeshaushalt 2023 gestrichen. Sie setzt zudem selbst in Zeiten gestiegener Baukosten und riesiger Verunsicherung bei den Kommunen keinerlei eigene Akzente oder Impulse in Sachen Städtebau.“

Dabei belegen die Förderzahlen für die Städtebauförderung im Jahr 2022 auch in der Region den weiterhin enormen Bedarf nach Unterstützung des Bundes: „Vor allem die Stadt Rottenburg (1,4 Mio. Euro), die Stadt Tübingen (1,1 Mio. Euro), die Gemeinde Gomaringen (833.000 Euro) und die Stadt Burladingen (211.000 Euro) wurden mit hohen Summen bedacht. Doch auch Mössingen (20.000 Euro), Ammerbuch (10.000 Euro) und Dußlingen (10.000 Euro) bekamen Hilfen vom Bund. Damit bewegt sich die Städtebauförderung im Wahlkreis, wie schon in den Jahren zuvor, auf hohem Niveau“, so Widmann-Mauz. „Der Bund war bei der Städtebauförderung stets ein verlässlicher Partner – und das muss auch so bleiben. Von der Bundesregierung erwarte ich nicht nur, dass die Programmmittel für die Städtebauförderung auch auf diesem hohen Niveau fortgeführt werden, sondern dass sie ihren eigenen Ansprüchen und Ankündigungen in Sachen Städte-, aber ganz besonders auch in Sachen Wohnungsbau, endlich gerecht wird.“